Dreijährigen zu Tode gequält
Mordanklage gegen Eltern aus Kufstein
- m Fall eines im Mai 2024 aufgrund von massiver Unterernährung im Tiroler Bezirk Kufstein verstorbenen dreijährigen Buben hat die Innsbrucker Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen die Eltern erhoben (Symbolfoto).
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- hochgeladen von Sofia Grabuschnig
Im Fall des im Juni 2024 in seinem Zuhause im Bezirk Kufstein an Unterernährung verstorbenen dreijährigen Buben hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen die Eltern nun Anklage wegen Mord und Freiheitsentziehung erhoben. Die Anklage ist bisher nicht rechtskräftig.
BEZIRK KUFSTEIN, EBBS. Gegen jene Eltern, denen vorgeworfen wird, im vergangenen Mai ihren Sohn absichtlich verhungern haben zu lassen, wurde von der Innsbrucker Staatsanwaltschaft eine Mordanklage erhoben. Zusätzlich dazu werde den 27-jährigen Eltern auch Quälen und Freiheitsentziehung vorgeworfen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Sie sollen ihren Sohn demnach zu Tode gequält haben. Binnen 14 Tagen kann die Anklage noch beeinsprucht werden und war somit vorerst nicht rechtskräftig. Demnach wurde noch kein Verhandlungstermin vor dem Geschworenengericht anberaumt.
Schwere Misshandlung
In der Anklage werden den Eltern grausamste seelische und körperliche Misshandlungen ihres Sohnes über mehrere Monate hinweg vorgeworfen. So sollen sie den Buben mit einem Kochlöffel geschlagen und ihn an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt haben - teilweise mit verbundenen Augen. Zusätzlich dazu hätten sie dem kleinen Buben keine Kleidung mehr angezogen, ihn unbekleidet auf dem Lattenrost ohne Matratze schlafen lassen und ihn nackt oder nur mit einer Windel bekleidet in einer Schublade eingeschlossen.
Ihr Ziel soll es gewesen sein, den Sohn möglichst qualvoll zu Tode zu bringen, weshalb sie ihn auch gezielt unterernährt und unzureichend mit Flüssigkeit versorgt hätten. Die Taten sollen die Angeklagten in Chats besprochen und mit Fotos und Videos dokumentiert haben. Laut Anklage bestärkten sich die Eltern gegenseitig darin, dass der Bub "vernichtet werden" solle. In den Nachtstunden des 19.05.2024 verstarb der Bub schließlich mit nur drei Jahren an den Folgen der schweren Unterernährung mit Flüssigkeitsmangel. Zum Todeszeitpunkt wog er gerade mal sieben Kilogramm bei einer Körperlänge von 94 cm - nicht einmal die Hälfte des zu erwartenden Körpergewichtes eines drei Jahre und drei Monate alten, männlichen Kindes, so die Anklagebehörde.
Beide Eltern geständig
Wegen eines psychischen Ausnahmezustandes waren die Eltern zunächst in einem Spital, jedoch wurden sie nach ihrem Aufenthalt festgenommen und über sie wurde eine Untersuchungshaft verhängt. Die Schwestern des Buben im Alter von einem, drei und sechs Jahren wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Vor dem Tod des Buben soll die Familie behördlich nicht auffällig gewesen sein.
Der Staatsanwaltschaft zufolge hatten sich beide Eltern zuletzt geständig gezeigt. So "erklärte" die Mutter die Taten mit einem angeblich im Buben wohnenden Dämon, der Vater hingegen gab an, die Taten zu bereuen. Laut psychiatrischem Sachverständigengutachten lag bei beiden eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor, sie sollen jedoch zurechnungsfähig gewesen sein. Aufgrund der georteten erneuten Gefahr einer ähnlichen Tat ordnete die Staatsanwaltschaft bei der Mutter die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Im Falle einer Verurteilung droht den Eltern eine lebenslange Freiheitsstrafe, für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Aktuelle Nachrichten aus dem Bezirk Kufstein gibt‘s hier.
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