Neuerungen bei der Kinderbetreuung

Bildungs-Landesrätin  Beate Palfrader und Kindergarteninspektorin Michaela Hutz präsentierten das neue Kinderbetreuungsgesetz. | Foto: Eberharter
  • Bildungs-Landesrätin Beate Palfrader und Kindergarteninspektorin Michaela Hutz präsentierten das neue Kinderbetreuungsgesetz.
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Mit 1. September trat das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz in Kraft. Das Gesetz beinhaltet eine Fülle von Neuerungen und Qualitätsverbesserungen, über die LR Beate Palfrader vergangene Woche Gemeindeverantwortliche der Bezirke Kufstein und Kitzbühel informierte.

„Mit dem neuen Gesetz wird das ganzjährige, ganztägige und flächendeckende Kinderbetreuungsangebot mit massiver finanzieller Unterstützung des Landes ausgebaut und die pädagogische Qualität gesteigert“, erklärte LR Beate Palfrader anlässlich eines Pressegesprächs. Eltern sollen die Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder haben. Mit dem neuen Gesetz schafft das Land die Rahmenbedingungen dafür. Für den Ausbau der Kinderbetreuung stehen in den nächsten drei Jahren zusätzlich über 32 Millionen Euro zur Verfügung. Allein bis Jahresende 2010 werden drei Millionen Euro ausgeschüttet.

Wie die Realität zeigt, können sich kleine Gemeinden eine eigene Betreuung nicht leisten. Seitens des Landes werden daher jene Projekte forciert, die gemeindeübergreifend agieren. „Im Oberland gibt es dafür bereits einige recht gut funktionierende Beispiele“, erklärte Palfrader. Aber auch im Söllandl hat man gemeinsame Voraussetzungen geschaffen und das dortige Eltern- Kind-Zentrum hat als eine der wenigen Betreuungseinrichtungen die Anforderungen fast vollständig umgesetzt.

Personalkosten neu geregelt
Für Palfrader hat diese Gesetzesänderung sowohl einen wirtschaftspolitischen als auch einen arbeitsmarktpolitischen und frauenpolitischen Effekt. „Junge Familien siedeln sich dort an, wo entsprechende Infrastruktur vorhanden ist“, ist die Landesrätin überzeugt. Alle bisherigen Maßnahmen, die mehr Mut zu mehr Kindern geben sollten, haben zu nichts geführt.

Neu geregelt wurden im neuen Gesetz auch die Personalkosten. Demnach trägt das Land Tirol nun 50 Prozent der Personalkosten für die Halbtagszeiten und 65 Prozent der Kosten für die Nachmittags- und Ferienbetreuung. Mit dem neuen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgestz ist Tirol auch Vorreiter bei den Gruppengrößen. Mit maximal 20 Kindern in Kindergarten- und Hortgruppen und maximal 12 in Kinderkrippengruppen können PädagogInnen auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder noch besser eingehen und sie gezielt fördern.

Bereits im Kindergartenjahr 2010/2011 ist der Besuch eines Kindergartens für Fünfjährige verpflichtend.

Damit will LR Palfrader allen Kindern in Tirol optimale Startchancen bieten und sie gezielt auf den Schuleintritt vorbereiten. Halbtags ist der Kindergartenbesuch für Vier- und Fünfjährige in Tirol gratis.

Nach wie vor wird es das Projekt „Tagesmütter“ geben. Dieses läuft in einigen Gemeinden sehr gut und da es sich manchmal nur um ein oder zwei Kinder handelt, für die ein Betreuungsbedarf angemeldet wurde, würde sich eine andere Einrichtung auch nicht lohnen.

Kinderbetreuung in Zahlen
Kindergärten: 47, Gruppen: 127, alterserweitert geführte Kindergärten: 3, ein Kinderhaus, Gesamtkinderzahl: ca. 2700.
Kinderkrippen: 17, Gruppen: 20, alterserweitert geführte Krippen: 3, Gesamtkinderzahl: ca. 340.
Horte: 9, Gruppen: 9, Gesamtkinderzahl: ca. 170.

Die wesentlichen Neuerungen:
ganzjähriges und ganztägiges Betreuungsangebot,
gemeindeübergreifende und alterserweiterte Gruppen für den ländlichen Bereich (besondere Förderung durch das Land),
kleinere Gruppengröße (beispielsweise 20 Kinder im Kindergarten und Hort, zwölf in der Kinderkrippe),
besserer Betreuungsschlüssel, verpflichtendes und kostenfreies Kindergartenjahr für über Fünfjährige,
kostenfreies Kindergartenjahr für über Vierjährige.

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