Begrenzter Eintritt
Schwimmspaß bleibt Nicht-Kundlern verwehrt

Für alle Nicht-Kundler ist die heurige Badesaison im Schwimmbad Kundler buchstäblich ins Wasser gefallen. Nur Bürger mit Wohnsitz in Kundl können die Saisonkarte erwerben – und ohne die kommt man heuer nicht rein.  | Foto: Pexels/Pixabay
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  • Für alle Nicht-Kundler ist die heurige Badesaison im Schwimmbad Kundler buchstäblich ins Wasser gefallen. Nur Bürger mit Wohnsitz in Kundl können die Saisonkarte erwerben – und ohne die kommt man heuer nicht rein.
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  • hochgeladen von Barbara Fluckinger

Ins Wasser gefallen: Nur Kundler Gemeindebürger können Saisonkarten erwerben und damit Eintritt erlangen. "Auswärtige" dürfen das Schwimmbad in Kundl heuer somit nicht besuchen.

KUNDL. Das Kundler Schwimmbad hat für die heurige Sommersaison seine Pforten geöffnet, allerdings unter besonderen Bedingungen. Der Betriebsmodus für die Schwimmbadsaison 2021 wurde vom letzten Jahr übernommen. Das bedeutet, dass maximal 750 Personen kommen dürfen, auch herrscht FFP2-Maskenpflicht im Eingangsbereich und in Innenräumen. Für viele verständlich und vollkommen vertretbar. Was aber einigen das Badevergnügen trübt, ist dass auch heuer nur Kundler Bürgerinnen und Bürger zu Saisonkarten kommen bzw. nur Bürger mit Wohnsitz in Kundl. Da man heuer auch nur mit Saisonkarte "hinein" kommt, ist für Nicht-Kundler die Badesaison im Schwimmbad ins Wasser gefallen. Es gibt auch einige Breitenbacher Bürger, die als "Nachbarn" bereits ihren Unmut darüber kundgetan haben. Ihnen und ihren Kindern bleibt das Badevergnügen verwehrt, das obwohl die Ausnutzung in Kundl kaum an die maximale Obergrenze käme. 

Eintritt nur mit Saisonkarte, Regelung bleibt

Auf Nachfrage der BEZIRKSBLÄTTER bestätigt man seitens der Gemeinde, dass die Regelung auch über den Sommer bleiben soll. Derzeit sehe man keine Veranlassung, von der Eintrittsregelung „nur mit Saisonkarte“ abzugehen und auch Tageseintritte zuzulassen. 
"Die Covid-Situation hat sich erfreulicherweise leicht entspannt und wir richten uns im Schwimmbad weiterhin an die aktuellen 'Empfehlungen zur Wiederöffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz (BHygG) und der Bäderhygieneverordnung 2012 (BHygV 2012)' des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz", erklärt Amtsleiter Klaus Fankhauser. Was die Ausnutzung betrifft, so sei diese laut dem Amtsleiter für die Vorsaison "bereits sehr gut" und werde mit Beginn der Ferien noch weiter ansteigen.(bfl)

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Für alle Nicht-Kundler ist die heurige Badesaison im Schwimmbad Kundler buchstäblich ins Wasser gefallen. Nur Bürger mit Wohnsitz in Kundl können die Saisonkarte erwerben – und ohne die kommt man heuer nicht rein.  | Foto: Pexels/Pixabay
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