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Strafe wegen arbeitsrechtlicher Verstöße in Erl ist "amtlich"

Es ist amtlich: Die Verwaltungsstrafe im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Verstößen unter dem ehemaligen künstlerischen Leiter der Festspiele Erl Gustav Kuhn beträgt 177.100 Euro. Bezahlt wurde diese bereits – allerdings nicht von Kuhn selbst.  | Foto: Tiroler Festspiele Erl/Osterauer/BB Archiv
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  • Es ist amtlich: Die Verwaltungsstrafe im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Verstößen unter dem ehemaligen künstlerischen Leiter der Festspiele Erl Gustav Kuhn beträgt 177.100 Euro. Bezahlt wurde diese bereits – allerdings nicht von Kuhn selbst.
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Verwaltungsstrafe im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Verstößen unter dem ehemaligen künstlerischen Leiter der Festspiele Erl beträgt 177.100 Euro. Die Liste Fritz forderte nun, dass die Strafe nicht mit Steuergeld bezahlt werden dürfe. Laut LR Palfrader ist die Strafe jedoch bereits beglichen.

ERL (bfl/red). Es gibt ein Ergebnis zum Verfahren rund um arbeitsrechtliche und abgabenrechtliche Verstöße bei den Festspielen Erl. Die BH Kufstein stellte in mehr als achtzig Fällen Verstöße fest, dies im Zeitraum der Winterfestspiele 2017/2018. Die daraus für den ehemaligen künstlerischen Leiter, Gustav Kuhn, resultierende Geldstrafe liegt bei 77.100 Euro. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Kufstein hieß es indes gegenüber den BEZIRKSBLÄTTERN, dass man zu einem konkreten Verfahren, auch wenn es bereits abgeschlossen sei, aus Verschwiegenheitsgründen keine Auskunft geben könne. 

Illegale Ausländerbeschäftigung

Den Stein ins Rollen gebracht hat Publizist Markus Wilhelm, der in seinem Blog erstmals am 13. Februar 2018 einen Artikel über „unfassbare Zustände" "bei den Tiroler Festspielen Erl“ schrieb. Damals ging es nicht nur um mutmaßliche sexuelle Belästigung und Tyrannerei seitens Gustav Kuhns, der Blogger kritisierte auch eine "massenhafte illegale" Ausländerbeschäftigung bei den Festspielen. Während das Ermittlungsverfahren gegen Kuhn wegen sexueller Belästigung eingestellt wurde, sieht es in der letzteren Angelegenheit anders aus. 
Das AMS wurde in der weiteren Folge tätig und letztendlich brachte die Finanzpolizei einen Strafantrag bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Kufstein ein. Gustav Kuhn selbst hatte in einem Interview in der ZIB 2 am 23. Oktober 2018 erklärt, dass Personen aus Drittländern auf Grund eines "Missverständnisses" "falsch angestellt" wurden und sprach von einem "formalen Fehler".

Die BH Kufstein stellte in Erl in mehr als achtzig Fällen Verstöße fest, dies im Zeitraum der Winterfestspiele 2017/2018.  | Foto: Peter Kitzbichler/BB Archiv
  • Die BH Kufstein stellte in Erl in mehr als achtzig Fällen Verstöße fest, dies im Zeitraum der Winterfestspiele 2017/2018.
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Geldstrafe über 177.100 Euro

Dieser Fehler kostet einiges. Das Straferkenntnis, also der Bescheid am Ende des ordentlichen Strafverfahrens, liegt seitens der BH mittlerweile vor. Laut diesem haben die Tiroler Festspiele Erl und ihr Geschäftsführer Gustav Kuhn "in mehreren Fällen illegal Ausländer beschäftigt". Gustav Kuhn drohte demnach als Geschäftsführer für die Winterfestspiele 2017/2018 der Tiroler Festspiele Erl Gesellschaft wegen illegaler Ausländerbeschäftigung eine Geldstrafe in der Höhe von 177.100 Euro. In 82 Fällen soll Kuhn laut Straferkenntnis als Geschäftsführer Ausländer ohne Beschäftigungsbewilligung arbeiten lassen und sie nicht ordnungsgemäß angestellt haben. Pro Fall liegen die Strafen zwar "nur" zwischen 1.000 und 2.000 Euro – hochgerechnet kommt man dennoch auf die beachtlichen 177.100 Euro.  

Liste Fritz spricht von einem "Schlag ins Gesicht"

Entrüstet darüber zeigte sich die Liste Fritz in einer Aussendung: "Wie schwerwiegend das Vergehen ist, zeigt die Ersatzfreiheitsstrafe von 2.737 Stunden, immerhin 114 Tage Haft! Es ist erschütternd, dass eine Gesellschaft, deren Hauptgesellschafter bis November 2017 das Land Tirol war und deren Geldgeber das Land Tirol nach wie vor ist, sich nicht an die geltenden Gesetze hält und illegal Ausländer beschäftigt".
Die Partei bezeichnete es als einen "Schlag ins Gesicht der Tiroler Steuerzahler", dass Gustav Kuhn die Strafe von 177.100 Euro "möglicherweise nicht selbst bezahlt, sondern dass die Tiroler Festspiele Erl Gesellschaft die Strafe übernimmt". Sie forderte, dass kein Steuergeld für eine solche Bezahlung "zweckentfremdet" werden dürfe. Die Liste Fritz will zudem im November-Landtag auch eine Landtagsanfrage an Finanzreferent Platter und Kulturlandesrätin Palfrader einbringen und verlangt einen Stopp aller Landesförderungen für die Tiroler Festspiele Erl.

"Im Sinne der Steuerzahler verlangen wir einen Stopp aller Landesförderungen“, so Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint. | Foto: Liste Fritz
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Palfrader: Strafzahlung ist "längst beglichen"

Auch Kulturlandesrätin Beate Palfrader meldete sich auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER in einer Stellungnahme zu Wort. Der besagte Strafbescheid sei "hinlänglich bekannt", da er aus dem Jahr 2019 stamme. "Die Strafzahlung ist längst beglichen, und es versteht sich von selbst, dass dafür keinerlei öffentliche Gelder verwendet wurden", erklärt Palfrader. Für die Begleichung der Zahlung, für die auch die Gesellschaft der Tiroler Festspiele Erl haftet, wurde laut der Landesrätin aus "privater Hand" ein Sonderzuschuss gewährleistet. "Die Angelegenheit wurde von den Behörden eingehend geprüft, der formale Verwaltungsfehler in jedem einzelnen Fall bewertet und vorgeschrieben. Diese Vorschreibung wurde ordnungsgemäß beglichen“, so die Landesrätin.

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