Spartan Race - Europameisterschaft
Spartaner EM: "ja" für Oberndorf?
OBERNDORF (sch). Tirols und Österreichs Spartaner bangen um ihre Heim-Europameisterschaft in Oberndorf bei Kitzbühel. Ob der antike Schlachtruf "Aroo" im September in Oberndorf als EM-Wettkampfruf ausgerufen wird, steht derzeit, trotz aller Bemühungen der Veranstalter, noch nicht fest.
Ein großes Thema
Es ist nicht allein ein Thema der Spartaner, es ist ein großes Thema großer Sportveranstaltungen mit großer Teilnehmerzahl, das auch Österreichs Spartan Race Veranstalter Helge Lorenz aus Kärnten so sieht. Für seine Eventmanagment Firma "Triangle" geht es dabei um sehr viel, im Besonderen um Genehmigungen, Vorlaufzeiten, Projektvorlagen, Durchführungsbestimmungen und vor allem um eine Genehmigung solcher Sport-Großveranstaltungen.
Verschiedene Ansichten
Der "Triangle"-Geschäftsführer hat in den letzten Wochen und Monaten das Szenario – "Großes Starterfeld" – in den verschiedensten Ländern und vor allem in Österreich beobachtet, um dementsprechend gute Ansuchen zu erstellen. Zum Beispiel wurde vor über einem Monat ein Spartan Race in Ungarn mit 4000 äußerst disziplinierten Teilnehmern mit Blockstarts abgehalten. Österreichische Lauf- und Hindernisveranstaltungen, wie der Dirtrun in Erzberg vor 14 Tagen, wurden unter den Bestimmungen, bezogen auf die COVID-19-Pandemie, mit mehreren tausend Startern ebenfalls problemlos abgehalten. Das Problem der Genehmigungen liegt in Österreich an den verschiedenen Sichtweisen und Auslegungen der COVID-Bestimmungen bei den Bezirkshauptmannschaften, die auf dem Behördenweg dafür zuständig sind.
Bis zum Minister
Der Antrag und ein Konzept für die Durchführung der Spartan-EM in Oberndorf liegt bereits bei der BH Kitzbühel auf, musste jedoch am Montag in dieser Woche von der Agentur (Helge Lorenz) nachgebessert werden. Eine Entscheidung dazu wird erst erwartet. In der Zwischenzeit wurde Helge Lorenz per Mail bei Bundesminister Rudolf Anschober vorstellig, wo er die Ungleichbehandlung zwischen Messeveranstaltern und Sportveranstaltern ohne sachliche Rechtfertigung im Gesetzestext beanstandet. Der "Triangle"-Geschäftsführer schreibt darin zum Abschluss seiner Ausführungen: "Wir ersuchen dringend diese Gesetzeswidrigkeit aus der Covid-19 LV § 10 Abs. 3 zu entfernen und eine Gleichbehandlung mit Veranstaltern gemäß § 10a zu gewährleisten." Siehe den Sportkommentar linke Randspalte.
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