Waldbrandgefahr: Rauch- und Feuerverbot im Gefährdungsbereich

Um der Waldbrandgefahr (im Bild: Kufstein, 2011) vorzubeugen, erließ die BH Kufstein ein Rauch- und Feuerverbot in und um die heimischen Wälder. | Foto: BB Archiv
  • Um der Waldbrandgefahr (im Bild: Kufstein, 2011) vorzubeugen, erließ die BH Kufstein ein Rauch- und Feuerverbot in und um die heimischen Wälder.
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BEZIRK (nos). Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle und der geringen Niederschläge in den vergangenen Tagen, verbietet die Bezirkshauptmannschaft Kufstein momentan das Feuerentzünden und Rauchen in Wäldern und den naheliegenden Gefährungsbereichen – also überall dort, wo der Bodenbewuchs oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers (als Bodenbrand oder durch Funkenflug) auf den Wald begünstigen würden.

Ausgenommen von diesem Verbot ist allerdings das Verbrennen von Ästen und Rinde im Zuge der Borkenkäferbekämpfung durch Waldbesitzer. Diese müssen ihr Vorhaben jedoch im Vorhinein der Gemeinde, der Feuerwehr sowie der Landeswarnzentrale bekannt geben.

Eine Übertretung der Verordnung kann bis zu 7.270 Euro Geldstrafe bzw. vier Wochen Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Sie gilt ab sofort.

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