Rote Zone „nur auf dem Papier“?
Wörgler Gemeinderat erteilt erneut Baubewilligung im Gewerbegebiet
WÖRGL (mel). Bis Wörgl einen Hochwasserschutz bekommt, wird das Gebiet entlang des Inns in der „roten Zone“ bleiben. Diese Einstufung im Gefahrenzonenplan bedeutet absolutes Bauverbot für neue Gebäude sowie Zu- und Umbauten nur unter strengen Auflagen. Betroffen vom Gefahrenzonenplan sind nicht nur Anrainer, sondern auch die dort ansässigen Gewerbebetriebe.
Bauen trotz roter Zone
In den letzten Jahren wurden jedoch immer wieder Baugenehmigungen in der roten Zone erteilt. Auch am 10. Mai war wieder ein Anliegen eines Gewerbebetriebs Thema im Gemeinderat. Die Firma Felbermayr will eine Lagerhalle mit einer Nutzfläche von mindestens 3500 Quadratmetern errichten. „Die Anrainer in der roten Zone leiden unter Angst vor Hochwasser und der Wertminderung ihrer Häuser, und große Betriebe bekommen eine Sondergenehmigung“, beschwerte sich GR Carmen Schimanek (FWL) bei der Sitzung. Ihr Grüner Kollege, GR Richard Götz, pflichtete ihr bei: „Für wen gilt eigentlich die rote Zone? Das wirkt sehr eigenartig.“
“Alles gesetzeskonform“
Bürgermeisterin Hedi Wechner klärte in der Sitzung auf: „Es ist alles mit dem Land und dem Baubezirksamt abgeklärt.“ GR Andreas Taxacher ergänzt: „Das ist keine Sonderregelung, sondern ein ganz normales Verfahren. Dieser Betrieb soll sich entwickeln dürfen.“ Mit 20 Ja-Stimmen wurde die Genehmigung erteilt, Schimanek enthielt sich ihrer Stimme.
Die Bürgerinitiative „Hochwassersicheres Wörgl“ bezieht wenige Tage nach dem Beschluss Stellung: „Die sogenannte rote Zone existiert anscheinend nur mehr auf dem Papier oder bei Bauansuchen von Privatpersonen“, so Sprecher Gerhard Unterberger. Es sei „grob fahrlässig“, einerseits Schutzbaumaßnahmen nicht umgehend umzusetzen und andererseits geltende Gesetze mit Ausnahmeregelungen zu umgehen. „Das Land und die Verantwortlichen sind gefordert, diesen Missstand umgehend zu beenden und Wörgl den notwendigen Hochwasserschutz zur Verfügung zu stellen“, so Unterberger.
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