Landessicherheitszentrale: Rechnungshof deckt „Unzulänglichkeiten“ auf
Kritik reicht von „unzureichender Finanzplanung“ bis zu „Kontrolldefiziten“
EISENSTADT. Die Prüfung der Landessicherheitszentrale (LSZ) erfolgte auf Auftrag von LHStv. Johann Tschürtz und umfasste die Jahre 2011 bis 2016.
„Fehlendes Liquiditätsmanagement“
Die Liste der Kritikpunkte ist lang, allerdings gibt es keinen Hinweis, dass Gelder verwirtschaftet wurden. Vielmehr führten die Mittelzuflüsse an die Landessicherheitszentrale durch eine „unzureichende Finanzplanung, ein fehlendes Liquiditätsmanagement sowie Steuerungs- und Kontrolldefizite auf Seiten des Landes“ zu einem Polster an liquiden Mitteln in der Höhe von 5,78 Millionen Euro.
Der Landesrechnungshof kam zur Erkenntnis, dass über den gesamten überprüften Zeitraum Erlöse zu niedrig und Aufwendungen zu hoch budgetiert wurden.
Lieferscheine entsorgt
Die „Unzulänglichkeiten in der betriebswirtschaftlichen Führung“ zeigten sich unter anderem daran, dass „anerkannte Standards der Buchhaltung und Belegführung“ missachten wurden. So wurden Lieferscheine entgegen den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung entsorgt.
286.000 Euro für Überstunden
Die betriebswirtschaftlichen Mängel setzten sich in der Personalorganisation fort. So bestand keine verbindliche Regelung von Vordienstzeiten, „so dass Geschäftsführer in einem Einzelfall bis zu 30 Jahre an Vordienstzeiten anerkannte.“ Außerdem wurde im überprüften Zeitraum rund 286.000 Euro für Überstunden ausbezahlt.
Kritisch bewertet der Landesrechnungshof, dass die Funktion des „Sicherheitskoordinators des Landes“ und die Funktion des „LSZ-Geschäftsführers“ von einer Person ausgeübt wurden. Das führte unter anderem zu einem Kontrollproblem.
Neuaufstellung gefordert
Der Landesrechnungshof empfiehlt angesichts der festgestellten Unzulänglichkeiten eine „Neuaufstellung der Unternehmensstruktur“. Das Land als Haupteigentümer wird aufgefordert, „seine Kontroll- und Steuerungsaufgaben konsequent nachzukommen.“
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