Handwerkerbonus bis 15. April verlängert
Antragstellung bis 25. April 2017 möglich
EISENSTADT. Aufgrund der schlechten Witterung im Jänner konnten viele Arbeiten – wie etwa an Fassaden und Dächern oder der Einbau von Fenstern – nicht durchgeführt werden. Daher lauft der Burgenländische Handwerkerbonus statt bis zum 31. März bis zum 15. April 2017. Das bedeutet, dass die Arbeiten im Zeitraum 1. Jänner bis 15. April durchgeführt werden müssen. Eine Antragstellung ist bis zum 25. April 2017 möglich.
Den Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen für die Sanierung ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung, wenn die Leistung eines Handwerkers in Anspruch genommen wird.
25 Prozent gefördert
Für 2017 wurde der Fördertopf auf eine Million Euro aufgestockt. Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der förderbaren Kosten, mindestens 100 Euro, maximal 5.000 Euro.
Weitere Infos
Informationen und Anträge sind erhältlich im zuständigen Gemeindeamt, auf www.burgenland.at/wbf oder beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 – Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Tel.: 057 600 DW 2800.
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