Arbeitnehmerveranlagung: Nur noch Zeit bis 2. Jänner
Die Arbeitnehmerveranlagung kann rückwirkend für fünf Jahre erledigt werden und zahlt sich auch für Geringverdiener aus, weil es für 2012 noch keine antragslose Arbeitnehmerveranlagung gab.
Heuer fällt der 31. Dezember auf einen Sonntag und der 1. Jänner ein Feiertag. Deswegen bleibt Arbeitnehmern noch bis zum 2. Jänner 2018 Zeit, ihren Steuerausgleich zu erledigen. Auch für jemanden, der „nur“ den Kirchenbeitrag absetzen kann, zahlt sich ein Lohnsteuerausgleich aus. Belege müssen nicht beigelegt werden, sind jedoch sieben Jahre lang aufzubewahren.
Lohnsteuerausgleich
Die Arbeiterkammer rät Arbeitnehmern, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, in jedem Fall den Lohnsteuerausgleich zu machen. Sie können die sogenannte Negativsteuer zurückholen. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung gilt ab dem Jahr 2016. „Leider glauben immer noch viele, dass sich eine Arbeitnehmerveranlagung nicht auszahlt. Dabei ist ein Steuerguthaben fast immer drin“, so der Steuerexperte Joachim Rinösl.
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