Familienzuschlag bei AMS kann rückwirkend eingefordert werden

Wer ein niedriges Arbeitslosengeld bezogen hat und mindestens ein unterhaltspflichtiges Kind hat, kann rückwirkend eine Nachzahlung vom Arbeitsmarktservice beantragen | Foto: pixabay
  • Wer ein niedriges Arbeitslosengeld bezogen hat und mindestens ein unterhaltspflichtiges Kind hat, kann rückwirkend eine Nachzahlung vom Arbeitsmarktservice beantragen
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Ein Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs bringt mehr Geld für Arbeitslose. Der Familienzuschlag bei einer Aufstockung des Arbeitslosengeldes wird durch den Ergänzungsbetrag zusätzlich ausbezahlt. Das Arbeitsmarktservice (AMS) muss nun eine Neuberechnung der Sozialleistungen durchführen.

Entscheidung gilt auch rückwirkend

Wer für mindestens ein Kind Familienbeihilfe erhalten hat oder unterhaltspflichtig war, sowie im Zeitraum von 1. September 2013 bis 23. Februar 2016 ein niedriges Arbeitslosengeld, Notstandhilfe, Weiterbildungsgeld oder Umschulungsgeld bezogen hat, kann eine Nachzahlung geltend machen. In ganz Österreich sind 254.000 Personen betroffen. Rund 112 Millionen Euro liegen dafür im AMS-Topf.

Hintergrund

Der allfällige Ergänzungsbetrag wurde vom AMS wie folgt berechnet: Der Ergänzungsbetrag ist die Differenz vom Grundbetrag des Arbeitslosengeldes zum jeweiligen Tagsatz. Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sind aber die Familienzuschläge nicht bei der Ergänzungsbetragsberechnung einzubeziehen sondern zusätzlich auszubezahlen! Der Familienzuschlag macht 97 Cent pro Kind und Tag aus. Hat der Betroffene also zwei Kinder, wären dies in einem Monat rund 58 Euro.

Online informieren

Das AMS hat einen Online-Ratgeber eingerichtet. Betroffene können rasch ermitteln, ob sie eine Nachzahlung erhalten oder nicht.
ams.at/service-arbeitsuchende_nachberechnung
Arbeiterkammer Kärnten Informationen zum Thema: Telefon 050 477-1000

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