Neue Richtlinien zur Arbeitnehmerförderung Kärnten

"Die einzige Konstante in der Arbeitswelt von heute ist ständige Veränderung", so Gaby Schaunig | Foto: KK
  • "Die einzige Konstante in der Arbeitswelt von heute ist ständige Veränderung", so Gaby Schaunig
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"Durch die Adaptierung und Verbreiterung des Förderangebots für die Kärntner Arbeitnehmer verbessern wir aktuelle Arbeitsbedingungen und legen die Ausgangsbasis für die Jobchancen von morgen. Deshalb gilt ab 1.1.2018, mit in Kraft treten der neuen Förderrichtlinien: Mehr Zuwendungen für den Ausbau von Lehrlingswerkstätten und für Unternehmen die "Lehre mit Matura" anbieten, günstigeres Wohnen durch Erhöhung des Heimkostenzuschusses, sowie Förderung des Weiterbildungsangebots im Bereich Digitalisierung," so Arbeitsmarktreferentin Gaby Schaunig, nach der Regierungssitzung.

Zusätzliche Unterstützung für Betriebe

Österreichweit werden zwei von drei Arbeitsplätze von kleinen und mittleren Unternehmen (kurz KMU's) geschaffen. Über die Neufassung der Richtlinien zur Kärntner Arbeitnehmerförderung sollen für KMU’s verstärkte Anreize gesetzt werden, diesen Trend der Arbeitsplatzschaffung weiter aufzunehmen und auszubauen. Ab nächstem Jahr werden Betriebe die sich für das Ausbildungsmodell "Lehre mit Matura" entschieden haben und unter 20 Mitarbeitern beschäftigen, mit zusätzlich 1.000 Euro unterstützt.

Förderung von Lehrwerkstätten

"Auch bei der Förderung von Lehrwerkstätten stehen KMU´s im Mittelpunkt. Die Erhaltung der bestehenden Qualität von Lehrwerkstätten und die Schaffung von Anreizen, in Ausbildungseinrichtungen zu investieren ist uns ein wichtiges Anliegen", so Schaunig. Um eine finanzielle Mehrbelastungen abzufedern erhalten KMU’s einen Förderquotienten von 50 Prozent. Großunternehmen, ab 250 Mitarbeitern, erhalten 25 Prozent.

Heimkostenzuschuss angehoben

Auch der Heimkostenzuschuss und Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge während der Berufsschulzeit wird angehoben. Lehrlinge sollen für die Mehrkosten die bei Unterbringung angemessen entschädigt werden. Der Durchrechnungszeitraum für die Förderung wird deshalb von sechs auf acht Wochen verlängert. Bei einer Bemessung von 50 Euro pro Woche, erhalten Lehrlinge nun 100 Euro mehr an Heimkostenzuschuss.

Höherer Förderquotient für Digitalisierungskurse

"Die steigende Arbeitskräftenachfrage und zunehmende Zahl an Beschäftigten im Bereich Digitalisierung, Informatik und Kommunikationstechnologien signalisieren den Wandel des Arbeitsmarktes. Mit den neuen Richtlinien können wir diesen Arbeitsweltwandel nun auch in die Arbeitnehmerförderung übernehmen und unterstützen. Für "Digitalisierungskurse" wird ein höherer Förderquotient bemessen", so Schaunig zu der mit nächsten Jahr in Kraft tretenden Richtlinienänderungen in der Arbeitnehmerförderung.

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