Vogelgrippe: Regelung für Freilandeier in Kärnten
In Kärnten wurden weitere Fälle der Vogelgrippe bei Wildgeflügel bestätigt - Stallpflicht bleibt aufrecht.
Die Agentur für Gesundheit und Ernährung (AGES) bestätigt auch für Kärnten weitere Vogelgrippe-Fälle. Noch beschränkt sich die Vogelgrippe auf Wildgeflügel. Damit ist auch Kärnten unter den Bundesländern, wo die Vogelgrippe festgestellt worden ist“, so Agrarlandesrat Christian Benger. Bis dato sei jedoch kein Nutzgeflügel betroffen. „Wem seine Herde etwas wert ist, der lässt sie weiterhin im Stall. Die Einstallung ist der einzige Schutz für die Tiere, den Betrieb, die gesamte Branche“, so Benger. Die österreichweite Stallpflicht für Geflügel besteht seit 9. Jänner.
Regelung ab 4. April
„Ab 4. April gibt es nun eine Regelung für Freilandeier. Nur unter bestimmten Bedingungen dürfen sie weiterhin als solche verkauft werden“, berichtet Benger. Freilandeier dürfen nur 12 Wochen lang als solche vermarktet werden wenn eine Stallpflicht verhängt wird. Für alle Freilandbetriebe, die über eine Außenfläche vom mindestens 20 Prozent der Stallfläche verfügen, dass sie ihre Eier weiterhin unter Bedingungen als Freilandeier verkaufen dürfen. Diese Außenflächen müssen nach oben hin geschützt und nach den Seiten geschlossen sein, um Kontakt zu Vogelgrippe-Wildgeflügel zu verhindern. Am Boden müssen die Freilandhühner scharren können. Das Hausgeflügel sollte generell keinesfalls Wasser zu trinken bekommen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Apell an Konsumenten
Nach Ablauf der 12 Wochen müssen Betriebe, die keine Außenflächen für ihr Geflügel haben ihre Eier als „Eier aus Bodenhaltung“ kennzeichnen. „Das läuft ohne bürokratische Auflagen ab, es sind keine Anträge zu stellen“, so Benger.
Er appelliert auch an die Konsumenten: „Unsere Geflügelhalter produzieren unter sehr strengen Auflagen die beste Qualität. Umso mehr sollten wir jetzt heimische Eier kaufen. Immerhin erhalten wir damit Betriebe, Einkommen und Arbeitsplätze!“
Auf tote Wildvögel achten
Auf alle Fälle zu verhindern sei das Einschleppen der Vogelgrippe in die Nutzgeflügelbestände. „Die wirtschaftlichen Schäden wären enorm. Wir haben die bisherigen Kontrollen daher noch verstärkt“, so Benger. Geflügelbauern sollen rund um ihre Höfe auf tote Wildvögel achten und diese bei der Bezirks Hauptmannschaft oder in der Veterinärbehörde melden. Auch die Feuerwehren stehen parat, um einzuschreiten.
3-Km-Sperrzone bei Vogelgrippe-Fall
Bei einem Vogelgrippe-Fall in einem Betrieb, muss dieser gänzlich geräumt und im Anschluss desinfiziert werden. Eine 3-Km-Sperrzone wird errichtet, innerhalb dieser die Amtstierärzte jeden weiteren Betrieb mit Geflügel untersuchen und aus der kein Geflügel mehr in den Handel gelangen darf. „Unsere Geflügelbauern sind angehalten, ihre Tiere genau zu beobachten: auffällig ist, wenn die Tiere Futter oder Wasser verweigern, oder verformte Eier legen. In diesem Fall ist sofort die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zu informieren“, sagt Benger.
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