Arbeiterkammer warnt vor Telefon-Abzocke

Wenn Ihnen Forderung suspekt vorkommen, lassen Sie sich erst gar nicht in ein Gespräch verwickeln | Foto: pixabay
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Betrüger versuchen derzeit mit einer Telefonbetrugsmasche eines fingierten Inkassobüros das Geld aus der Tasche der Konsumenten zu ziehen. Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten raten: „Wenn Sie telefonisch aufgefordert werden, Ihnen unbekannte Kosten zu begleichen, beenden Sie das Gespräch. Leisten Sie keinesfalls Zahlungen!“

Betrag per „paysafecard“ 

Die Betrüger versuchen mit erfundenen Forderungen an Geld zu kommen. Sie fordern am Telefon auf, Kosten für Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen zu begleichen. Der Betrag solle per „paysafecard“ überwiesen werden. Dabei bleiben Zahler und Zahlungsempfänger anonym. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, drohen die Betrüger mit einer Klage. „Die Anrufer sind sogar so dreist, dass sie zuerst einen unverschämt hohen Rückzahlungsbetrag angeben und dann anbieten, diesen zu senken, wenn man sofort bezahlt“, so der Konsumentenschutzexperte Mario Drussnitzer von der Arbeiterkammer. Wenn Konsumenten nach dem Ursprung der Zahlung fragen wird behauptet, dass der Vertragsabschluss bzw. Kauf Jahre zurückliege. „Wir hatten in den vergangenen Wochen immer mehr Konsumenten, die von einem solchen ‚Inkassobüro‘ angerufen wurden“, so Drussnitzer.

Rechtlicher Hintergrund

Am Telefon abgeschlossene Glücksspielverträge sind nichtig. Wenn man eine Zahlungsaufforderung erhält, die mehr als drei Jahre zurück liegt, wären diese ohnehin verjährt.

Die Arbeiterkammer rät: Wenn Ihnen Forderung suspekt vorkommen, lassen Sie sich erst gar nicht in ein Gespräch verwickeln. Überweisen Sie keine Geldbeträge per „paysafecard“, da diese nicht nachvollziehbar sind. Ein seriöses Unternehmen wird eine Forderung immer schriftlich stellen.

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