Konsumentenschutz: Arbeiterkammer zog Bilanz

Präsentierten die Konsumentenschutzbilanz 2015: Susanne Kißlinger und AK-Präsident Günther Goach | Foto: AK/Eggenberger
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Die Arbeiterkammer Kärnten zog Bilanz über die Konsumentenberatung im Jahr 2015. 37.730 Anfragen gab es im letzten Jahr (1.200 weniger als 2014), wobei 300.000 Euro mehr erkämpft werden konnten als 2014. Interventionen wurden bei 2.033 Firmen durchgeführt. Insgesamt brachten die Beratungen etwa 650.000 Euro für die Konsumenten.
60 Prozent der Hilfesuchenden waren übrigens keine AK-Mitglieder - kostenlose Unterstützung gibt es für jeden Kärntner.

Unklarheiten bei Miet- und Wohnrecht

Mit 10.019 Anfragen liegt das Miet- und Wohnrecht ganz vorne. Die am häufigsten gestellten Fragen sind dabei welche zum Wohnungszustand bei Rückgabe, zu Maklerprovisionen, Kautionshöhe, Finanzierungsbeiträgen der gemeinnützigen Genossenschaften oder zur Berechnung der Miete.
AK-Konsumentenschutzexpertin Susanne Kißlinger wies auf den kostenlosen Betriebskostencheck von Mai bis Ende Juli hin.

Weitere Anfragen

Auf dem zweiten Platz waren Anfragen zu Werk- und Dienstleistungsverträgen (9.600 Anfragen) - z. B. mit Handwerkern, Partnerinstituten oder Fitnesscentern. 2.300 Mal leistete die AK Hilfe bei Problemen beim Kauf von Produkten. Es ging dabei um die Verweigerung von Gewährleistungsrechten oder ums Nicht-Einhalten von Lieferfristen.

Viele Konsumenten erkundigten sich auch in Sachen Kreditverträge bzw. Telekommunikation. Kißlinger: "Eine enorme Anzahl von Anfragen betraf nicht oder unbeabsichtigt bestellte ,mysteriöse' Abonnements, die bei der Handyrechnung abgezogen wurden, aber erst Monate später auffielen."

Weitere Anfragen betrafen die Themen Reisen (insbesondere Online-Buchungen), Versicherungen oder Internet-Abzocke. "Wenn der Trend auch stark rückläufig ist, so wurden doch zahlreiche Konsumenten mittels teurer Abos, Rechnungen von diversen Sexportalen, Auktionsplattformen und Webshops abgezockt", weiß Kißlinger.

Forderungen der AK

Für die Konsumenten stellt die AK auch Forderungen auf, etwa, die Geldstrafen im Zuge von Verurteilungen nach Preisabsprachen unter Unternehmen für Konsumenten zweckzuwidmen. Das wurde zwar in der Regierung schon vereinbart, jedoch noch nicht umgesetzt.
Weitere Forderungen sind Rücktrittsrechte bei Messekäufen, die Umsetzung von Gruppenklagen, eine gesetzlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeit bei Inkassokosten und die Abschaffung der Beweislastumkehr bei Gewährleistung nach sechs Monaten.

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