Ruhrpott statt Rohrbach: Ausgewanderte Österreicherin sollte Deutschkurs nachweisen

"Wir möchten uns im Namen des Meldeamts auch bei der Frau entschuldigen", heißt es von der Stadt Bochum. | Foto: N-Media-Images/Fotolia
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  • "Wir möchten uns im Namen des Meldeamts auch bei der Frau entschuldigen", heißt es von der Stadt Bochum.
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OÖ/BOCHUM. Am 16. Mai flatterte einer gebürtigen Rohrbacherin Post ins Haus. Der Absender: das Ausländerbüro der Stadt Bochum. Für die 45-Jährige, die seit 1996 in Deutschland und seit 2005 in Bochum lebt, eigentlich Routine. "Seit ich dort wohne, muss ich alle drei Jahre zur Ausländerbehörde", schildert die Frau. Dieser Behördenbesuch sei für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung notwendig.

Doch in dem aktuellen Schreiben findet sich eine neue Anweisung, die wohl eher auf Migranten aus nicht-deutschsprachigen Ländern zugeschnitten sein dürfte. Neben der Aufforderung, der Behörde einen Reisepass, ein Foto und einen Einkommensnachweis vorzulegen, sollte die Österreicherin zusätzlich beweisen, dass sie einen Deutschkurs absolviert hat (siehe Brief).
Offensichtlich zählt der Rohrbacher Dialekt für manche Ohren im Ruhrpott bereits zu den exotischen Sprachfamilien.

"Ich wohne jetzt schon seit 1996 in Deutschland, mein Sohn ist 2005 in Bochum geboren und nun soll ich auch noch eine schriftliche Bestätigung mitbringen, dass ich einen Deutschkurs belegt habe – wie mache ich das bloß", ärgert sich die gebürtige Rohrbacherin.

Entschuldigung der Stadt Bochum

Auf Anfrage der BezirksRundschau bestätigt die Stadt Bochum die Echtheit des Schreibens und verweist auf einen Fehler, der beim Ausstellen passiert sein dürfte: "Dabei handelt es sich ganz klar um ein Versehen und einen Fehler unsererseits. Die Dame muss natürlich keinen Deutschkurs vorweisen", sagt Katrin Müller, Sprecherin der Stadt Bochum. Grundsätzlich gelten die im Schreiben genannten Anforderungen nicht für Österreicher, sondern nur für Personen, die nicht aus dem deutschen Sprachraum kommen, heißt es. Und weiter: "Wir möchten uns im Namen des Meldeamts auch bei der Frau entschuldigen".

"Wir möchten uns im Namen des Meldeamts auch bei der Frau entschuldigen", heißt es von der Stadt Bochum. | Foto: N-Media-Images/Fotolia
"Nun soll ich auch noch eine schriftliche Bestätigung mitbringen, dass ich einen Deutschkurs belegt habe – wie mache ich das bloß", ärgert sich die gebürtige Linzerin.
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