Hiegelsberger: "Prüfberichte funktionieren nicht wie beim Steuerberater"

Landesrat Max Hiegelsberger: "Ausschließen kann man also einen Fall ähnlichen Fall wie St. Wolfgang nie zu 100 Prozent." | Foto: Land OÖ
  • Landesrat Max Hiegelsberger: "Ausschließen kann man also einen Fall ähnlichen Fall wie St. Wolfgang nie zu 100 Prozent."
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Werden von Seiten des Landes kritische Passagen aus Prüfberichten gestrichen – also politische Gefallen getan?
Im Fall von Freistadt (es wird Hiegelsberger in diesem Fall vorgeworfen Berichte geschönt zu haben, Anm.) war das etwa gar nicht möglich, weil ich den Prüfbericht nicht gekannt habe. Generell ist für Prüfberichte von der Direktion Inneres und Kommunales (IKD) oder den Bezirkshauptmannschaften Folgendes festzuhalten: Es funktionieren solche Berichte nicht wie beim Steuerberater. Denn manchmal wird etwas, das die Prüfer bemängeln, bis der Bericht fertig ist, bereits von der geprüften Gemeinde bereinigt. Das wird dann aus dem Endbericht rausgenommen. Oder es gibt ein laufendes Verfahren einer Behörde zu einem bestimmten Punkt – und der Sachverhalt wird so behandelt. Dann wird das auch aus dem Bericht genommen. Verschiedene Versionen von Berichten sind also normal und nicht ungewöhnlich.

St. Wolfgang galt ja bereits vor Bekanntwerden des Bauskandals als Problemfall: Überforderte Mitarbeiter, Probleme mit dem Budget, und vieles mehr. Hätte man da nicht früher schon Finanzmittel zurückhalten müssen, wie der Rechnungshof fordert?

Es geht da um zwei Dinge: Einerseits die Sanierung der Volksschule und andererseits das neue Amtsgebäude mit Musik-Proberaum.
Bei der Sanierung der Volksschule wurde ein Finanzierungsplan 2006 genehmigt. Die IKD hat dann im Jahr 2013 einen Auszahlungsstopp für Landesmittel verfügt. Das Geld, das aus meinem Ressort freigegeben wurde, betraf also das Schulprojekt 2006 – die Mittel wurden nur von der Gemeinde vorher nicht abgeholt. Wir können ja die Gemeindebürger bei notwendigen Projekten nicht im Stich lassen, denn sie tragen keine Verantwortung für das fehlerhafte Verhalten der Gemeindepolitiker und Gemeindeverwaltung.
Aber jetzt noch zum zweiten Punkt, dem Umbau des Amtshauses. Dieser wurde 2008 angefangen – ohne Finanzierungsplan. Das war damals auch rechtlich noch so gedeckt. Bei den beanstandenden Kosten des Proberaums muss man wissen, dass bei vergleichbaren Projekten 50 Prozent der Kosten vom Land OÖ getragen werden. In St. Wolfgang wurden nur 27 Prozent finanziert – es gab also eine hohe Eigenleistung.
Heute, mit dem neuen Gemeindefinanzierungsmodell ginge das nicht mehr. Da muss vor Baustart ein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Ist das nicht der Fall, muss die Gemeinde 100 Prozent der Kosten tragen.

Braucht die Gemeindeaufsicht mehr Kompetenzen?
Laut Gesetz ist immer das gelindeste Mittel einzusetzen. Man darf ja nicht vergessen, dass die Gemeinden eine autonome Körperschaft sind. Aber grundsätzlich stehe ich neuen Aufsichtsinstrumenten offen gegenüber. Man muss sich da anschauen, welche Gesetze andere Bundesländer haben – und vielleicht können wir ein paar Punkte übernehmen. Ein Beispiel wäre etwa eine Weiterentwicklung der Ersatzvornahme: Vereinfacht gesagt werden dabei in Problemfällen gewisse Agenden der Gemeinden an das Land übertragen.

Könnte man dann – mit neuen Prüfmöglichkeiten – einen Bauskandal wie in St. Wolfgang ausschließen?

Gewisse Bereiche werden derzeit weder von der IKD noch vom Landesrechnungshof geprüft – so etwa der Baubereich oder der Tourismusbereich. Das wird aufgrund der Gemeindeautonomie auch in Zukunft so sein.
Beim Bauskandal St. Wolfgang haben aber alle versagt. Der Rechnungshof hat das Ende 2016 als „seltsame Rechtskultur“ bezeichnet. Es hat ja auch keine Anzeige gegeben, woraufhin die Prüfer tätig werden hätten können. Ausschließen kann man also einen Fall wie in St. Wolfgang nie zu 100 Prozent.

Mehr zu diesem Thema:
St Wolfgang: Landesrechnungshof veröffentlicht Prüfbericht mit viel Kritik

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