Kindergartengebühr in OÖ: Ab 2018 kostet ganzwöchige Nachmittagsbetreuung zwischen 42 und 110 Euro pro Monat

"Wir wollen mit dem neuen Budget 2018 keine neuen Schulden mehr machen. Denn es sind schließlich immer unsere Kinder, die unsere Schulden zurückzahlen müssen", so Bildungslandesrätin Christine Haberlander (ÖVP). | Foto: Land OÖ
  • "Wir wollen mit dem neuen Budget 2018 keine neuen Schulden mehr machen. Denn es sind schließlich immer unsere Kinder, die unsere Schulden zurückzahlen müssen", so Bildungslandesrätin Christine Haberlander (ÖVP).
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OÖ. Am 24. November präsentierte Bildungslandesrätin Christine Haberlander (ÖVP) die Details der Kindergarten-Nachmittagsgebühr. Ab Februar 2018 wird der beitragsfreie Kindergarten in Oberösterreich abgeschafft (die BezirksRundschau berichtete, Anm.) – für die Nachmittagsbetreuung der Kinder ab 13 Uhr muss dann bezahlt werden.

Eine ganzwöchigeNachmittagsbetreuung ihrer Kinder wird die Eltern mindestens 42 Euro pro Monat kosten, der Maximalbetrag liegt pro Monat bei 110 Euro. Zusätzlich wird es einen eigenen Zwei- und Dreitagestarif geben. Der Zweitagestarif kostet die Hälfte des Fünftages-Tarifs, der Dreitagestarif schlägt sich mit 70 Prozent der Wochen-Tarifs zu Buche. Die billigste Variante, der Zweitagestarif – also zwei Tage pro Woche, ein Monat lang – kommt auf 21 Euro pro Monat.

Berechnet werden die genauen Sätze am Brutto-Familieneinkommen – drei Prozent von diesem Einkommen macht der Elternbeitrag aus. Soll heißen: Hat eine Familie 1.400 Euro Bruttoeinkommen (Mindestbeitrag), so beträgt der dreiprozentige Elternbeitrag 42 Euro.
Hat eine Familie 3.700 Euro Bruttoeinkommen (Höchstbeitrag), so beträgt der dreiprozentige Elternbeitrag 110 Euro.

Mehrkindfamilien sollen in dem geplanten System weniger zahlen: Der Geschwisterabschlag beim ersten Geschwisterkind beträgt maximal 50 Prozent der Gebühr, beim zweiten Geschwisterkind erhöht sich dieser auf bis zu 100 Prozent.

Die Abwicklung und Einhebung der neuen "Kindergarten-Steuer" delegiert das Land OÖ an die Gemeinden. Diese sollen auch entscheiden, welche "besondersberücksichtigungswürdigen" Fälle es vor Ort gibt – diese Personengruppe soll dann gänzlich von der neuen Kindergarten-Nachmittagsgebühr befreit werden, kündigt Haberlander an. Wer genau allerdings als "berücksichtigungswürdig" zu definieren ist, bleibt den Gemeinden überlassen.

Insgesamt rechnet das Land OÖ, dass das neue Gebühren-Modell zwischen 13 und 15 Millionen Euro pro Jahr bringen wird. Diese Gelder bleiben dann vor Ort bei den Gemeinden. Im Umkehrschluss reduziert das Land OÖ aber die bisherigen Zahlungen an die Gemeinden für die Kindergarten-Nachmittagsbetreuung um 13 Millionen Euro. Unterm Strich soll das also ein Nullsummenspiel werden. "Wir wollen mit dem neuen Budget 2018 keine neuen Schulden mehr machen. Denn es sind schließlich immer unsere Kinder, die unsere Schulden zurückzahlen müssen", so Haberlander. Mit einer großen "Abmeldewelle" durch die Einführung der Nachmittagsgebühr in den Kindergärten rechnet die Landesrätin nicht.

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Foto: encrier/PantherMedia
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