OÖ kündigt Bundesländer-Vereinbarung
In den Jahren 2013 bis 2015 musste Oberösterreich in Summe rund 2,7 Millionen Euro mehr an andere Bundesländer zahlen, als es erhalten hat. Hintergrund: Es gibt eine Vereinbarung zwischen den Bundesländern (15a-Vereinbarung), die einen Kostenersatz bei der Sozialhilfe regelt. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel ein Mindestsicherungsbezieher seinen Wohnsitz in ein anderes Bundsland verlegt, das einen anderen Satz bei der Mindestsicherung hat, muss die Differenz ausgeglichen werden.
Dies stehe aber im Widerspruch zur erst kürzlich beschlossenen Kürzung bei der Mindestsicherung, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Thomas Stelzer (ÖVP). „Diese 15a-Vereinbarung konterkariert die Ziele des oberösterreichischen Modells der Mindestsicherung-Neu. Wenn Anspruchsberechtigte etwa von Oberösterreich nach Wien siedeln und dort höhere Leistungen erhalten, dann muss Oberösterreich erst recht wieder dafür zahlen“, so Stelzer. Oberösterreich wolle nicht "für die Versäumnisse anderer Bundesländer" aufkommen. Darüber hinaus ergebe sich durch diese Regelung ein "ausufernder bürokratischer Aufwand". Jeder Fall müsse nämlich einzeln geprüft werden.
Regelung gilt auch für Pflege
Die gleiche 15a-Vereinbarung regelt auch den Kostenersatz unter den Bundesländern, wenn eine Person in einem Pflegeheim eines angrenzenden Bundeslands untergebracht wird. „In dieser Frage werde ich mit unseren Nachbarbundesländern Gespräche führen und ich bin überzeugt, dass wir eine praktikable Lösung finden werden“, sagt Stelzer.
Rechtlich passiert die Kündigung einer Bundesländervereinbarung durch ein Schreiben des Landeshauptmanns an jene Bundesländer, die noch Vertragspartner sind – Salzburg und Kärnten haben die Vereinbarung schon gekündigt.
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