Oberbank schließt Kreditabkommen mit Iran ab
LINZ. Als erste österreichische Bank hat die Oberbank ein Rahmenkreditabkommen mit dem Iran ausgehandelt. Nach zahlreichen Gesprächen bei einer Iran-Reise im März 2017 und weiteren Gesprächen im Juni 2017 wurden zuletzt abschließende Details des Abkommens ausverhandelt, nun waren iranische Bankenvertreter zur Vertragsunterzeichnung in Linz.
Seit der Teilaufhebung der Sanktionen gegen den Iran wollen namhafte österreichische Unternehmen Investitionen tätigen und warten dringend auf mittel- und langfristige Finanzierungsmöglichkeiten. Die Oberbank verhandelt seit mehr als einem Jahr über ein Rahmenabkommen für Kontrollbankgedeckte Finanzierungen. Österreichische Exporteure sollen so gegen Risiken wie ein wieder in Kraft treten werden der Sanktionen gegen den Iran abgesichert sein. Das Abkommen wurde heute in Linz abgeschlossen und ist somit europaweit das Einzige dieser Art.
Wettbewerbsvorteil für österreichische Unternehmen
Das Abkommen ermöglicht Finanzierungen, etwa für wichtige Projekte im Infrastruktur- oder im Gesundheitsbereich. Zusätzlich werden im Iran Arbeitsplätze geschaffen. Österreichischen Exporteuren entsteht durch das Abkommen ein Wettbewerbsvorteil. Äußerst wichtig ist dabei die angesprochene Absicherung: So sind 99 Prozent des Finanzierungsbetrages mit einer Bundesgarantie der Republik Österreich gesichert. Der Exporteur trägt ein Prozent Restrisiko. Falls also Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft treten, verhängt die Österreichische Kontrollbank (OeKB) einen Auszahlungsstopp – die Oberbank ist verpflichtet, sich an die Weisungen der OeKB zu halten. Die OeKB entscheidet aufgrund der politischen Situation, ob ein Haftungsfall gegeben ist, und zahlt gegebenenfalls aus der Bundeshaftung an die Oberbank.
Oberbank hat Iran-Know-how
Jede Bank, die im Iran geschäftlich tätig ist, muss strenge Regeln einhalten und wird diesbezüglich laufend überprüft. Gerade in diesem Bereich hat die Oberbank über die Jahre umfassendes Know-how aufgebaut und kennt sowohl die Regularien als auch das Kundengeschäft sehr gut. Nach wie vor gibt es Sanktionen der EU und der USA, die es zu beachten gilt. Besonders komplex ist dabei die US-Rechtslage. Es wird daher sehr sorgfältig auf einen allfälligen US-Bezug im Kundengeschäft geachtet, um nicht indirekt US-amerikanische Vorschriften zu verletzen, und lehnt die Begleitung von Transaktionen mit US-Bezug ab.
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