Produktrückruf wegen Fehlfunktion bei EpiPen gegen allergische Reaktionen ausgeweitet

Der erste EpiPen-Rückruf betraf die Chargennummer 5FA665N. Nun wird er auf die Chargen mit den Chargennummern 6FA292W und 6FA293AA (EpiPen 300 Mikrogramm), verwendbar bis 30.09.2017, sowie 5ED824P (EpiPen Junior 150 Mikrogramm), verwendbar bis 30.04.2017, ausgeweitet. 
(Symboldbild) | Foto: MEV Verlag GmbH
  • Der erste EpiPen-Rückruf betraf die Chargennummer 5FA665N. Nun wird er auf die Chargen mit den Chargennummern 6FA292W und 6FA293AA (EpiPen 300 Mikrogramm), verwendbar bis 30.09.2017, sowie 5ED824P (EpiPen Junior 150 Mikrogramm), verwendbar bis 30.04.2017, ausgeweitet.
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ÖSTERREICH. Betroffen vom erweiterten Rückruf sind die Produkte "EpiPen 300 Mikrogramm Injektionslösung in einem FertigPen" sowie "EpiPen Junior 150 Mikrogramm Injektionslösung in einem Fertigpen (Adrenalin)". Das Unternehmen Meda Pharma GmbH hat den freiwilligen Rückruf der Autoinjektoren vom 23. März 2017 um zusätzliche Chargen erweitert, da es neue Meldungen über Fehlfunktionen gegeben hat.

Konkret konnte in den Fällen der beiden Kundenreklamationen, die außerhalb Österreichs gemeldet wurden, der Autoinjektor bei einer beabsichtigten Anwendung nicht ausgelöst werden. Der erste Rückruf betraf die Chargennummer 5FA665N. Nun wird er auf die Chargen mit den Chargennummern 6FA292W und 6FA293AA (EpiPen 300 Mikrogramm), verwendbar bis 30.09.2017, sowie 5ED824P (EpiPen Junior 150 Mikrogramm), verwendbar bis 30.04.2017, ausgeweitet.

Tipps für Patienten

  • Grundsätzlich sollten Patienten immer zwei Pens bei sich haben.
  • Haben Patienten einen EpiPen der betroffenen Chargen bereits erfolgreich verwendet, brauchen sie sich nachträglich nicht zu sorgen.
  • Patienten können vom Rückruf betroffene EpiPens in die nächstgelegene Apotheke zurückbringen. Sie erhalten kostenlos Ersatz.

Zur Sache: EpiPen Autoinjektoren
"EpiPen 300 Mikrogramm Injektionslösung in einem FertigPen (Adrenalin)" und "EpiPen Junior 150 Mikrogramm Injektionslösung in einem Fertigpen (Adrenalin)" sind seit 30. März 1998 für die Notfallbehandlung bei schweren allergischen Reaktionen etwa auf Insektenstiche oder -bisse, Nahrungsmittel, Medikamente und andere Allergene zugelassen.

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