Rückruf: Krebserregender Stoff in Leinöl der Mühlviertler Ölmühle

Benzo(a)pyren – ein krebserregender Stoff – ist der Grund für den Rückruf des Leinöls der Mühlviertler Ölmühle. | Foto: Mühlviertler Ölmühle
  • Benzo(a)pyren – ein krebserregender Stoff – ist der Grund für den Rückruf des Leinöls der Mühlviertler Ölmühle.
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ÖSTERREICH. Das Produkt wird aufgrund des zu hohen Gehalts an PAK4 Benzo(a)pyren als gesundheitsschädlich eingestuft. Betroffen ist die Charge: L:30 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 11/2017.

Geld auch ohne Kassenbon zurück

Das Leinöl ist nicht zum Verzehr geeignet und kann von Kunden zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen diese auch ohne Kaufbeleg rückerstattet.

Mit dem Rückruf kommt die Mühlviertler Ölmühle ihrer Eigenverantwortung gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach und hat daher einen Rückruf des Produkts veranlasst. Der Produktrückruf besagt nicht, dass die Gefährdung durch das Unternehmen verursacht wurde.

Zur Sache: Benzo(a)pyren

Benzo(a)pyren ist eine der am längsten bekannten und untersuchten krebserregenden (karzinogenen) Substanzen. Das Risiko, dass Zigarettenrauch Lungenkrebs hervorruft, wird zu einem großen Teil auf Benzo(a)pyren zurückgeführt.

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