Altersteilzeit: Der gleitende Ausstieg

Foto: MEV

ÖSTERREICH. Altersteilzeit wird immer beliebter. Während das AMS 2014 noch rund 19.000 Personen Altersteilzeitgeld ausbezahlte, waren es 2015 schon fast 25.000. Arbeitnehmer können mit der Altersteilzeit einen fließenden Übergang in die Pension schaffen – vorausgesetzt der Arbeitgeber ist damit einverstanden. Der Vorteil: Arbeitnehmer verlieren ihre Pensionsbezüge nicht.

Weniger Arbeiten, weniger Gehalt einbüßen

Auch die finanziellen Einbußen halten sich in Grenzen, denn Entgelt wird für die Hälfte der verzichteten Arbeitszeit bezahlt. So bekommt ein Arbeitnehmer, der die Arbeitszeit um 50 Prozent verringert, 75 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeber kann sich einen Teil der entstandenen Mehrkosten vom AMS rückerstatten lassen. "Die kürzere Arbeitszeit ermöglicht es eher aus dem Erwerbsleben statt aus dem Krankenstand in Pension zu gehen", sagt ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz zu den Regionalmedien Austria (RMA). Die Wirtschaftskammer kritisiert, dass das Zugangsalter mit 53 Jahren für Frauen und 58 Jahren für Männer zu niedrig angesetzt sei. "Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es notwendig, das Antrittsalter für Altersteilzeit auf 55/60 Jahre anzuheben", heißt es dort auf Anfrage der RMA.

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