Urlaubsplus durch gute Planung

Längere Urlaubsphasen oder mehr Kurzaufenthalte sind durch geschickte Einbindung der zwölf Feiertage garantiert. | Foto: Africa Studio
  • Längere Urlaubsphasen oder mehr Kurzaufenthalte sind durch geschickte Einbindung der zwölf Feiertage garantiert.
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  • hochgeladen von Christine Seisenbacher

Auch der 19. März, der dem heiligen Josef als Landespatron der Steiermark gewidmet ist, fällt auf einen Montag und kann von Lehrern und Schülern für ein verlängertes Wochenende genutzt werden. Ob noch zum Skifahren oder für einen Thermenaufenthalt bleibt den persönlichen Vorlieben überlassen.

Kombinieren zahlt sich aus

Ostern wird heuer schon Anfang April gefeiert und bringt mit dem 2. April einen freien Montag. Je nach Wetter wird der Osterhase seine Eier hier fallweise noch im Schnee, in der feuchten oder hoffentlich schon in der grünen Wiese verstecken.
Im Mai schlägt sich eine geschickte Urlaubsplanung am wirkungsvollsten zu Buche.
Der 1. Mai ist ein Dienstag und lässt sich mit dem Donnerstag, 10. Mai, Christi Himmelfahrt, gut zu einem vierzehntägigen Urlaub, mit zwei eingesparten Urlaubstagen, verbinden. Ebenfalls zwei Tage lassen sich mit dem Pfingstmontag am 21. Mai und Fronleichnam am 31. Mai einsparen. Wer hier nicht gleich einen ein- oder zweiwöchigen Urlaub verbringen will, hat die Möglichkeit, mit einen oder anderen Fenstertag ein verlängertes Wochenende zu genießen.

Herbst und Weihnachten

Der 15. August, Mariä Himmelfahrt, fällt 2018 auf einen Mittwoch und kann mit zwei Urlaubstagen – davor oder danach – zu einem Kurzurlaub verbunden werden. Für den Herbsturlaub bietet sich diesmal die Woche mit dem 26. Oktober, ein Freitag, oder die Woche mit Allerheiligen – der 1. November fällt auf einen Donnerstag – an.
Der 8. Dezember ist 2018 ein Samstag, und Christtag und Stefanitag sind dienstags und mittwochs.

Für einen gepflegten Weihnachtsurlaub, der am Samstag, 22. Dezember, beginnt und am Mittwoch, dem 2. Jänner 2019, endet, benötigt man lediglich drei Urlaubstage, wenn der 24. und 31. Dezember als halber Urlaubstag gerechnet werden.

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