Lieber Eis essen statt Strafe zahlen

Aufgepasst bei italienischen Mautstellen: Spurwechsel oder Zurückschieben werden hart bestraft. | Foto: ARBÖ Steiermark
  • Aufgepasst bei italienischen Mautstellen: Spurwechsel oder Zurückschieben werden hart bestraft.
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  • hochgeladen von Christine Seisenbacher

Viele Steirer zieht es im Urlaub mit dem eigenen Auto in den Süden. Damit Hin- und Rückfahrt sicher und ohne Stress erfolgen, hat sich der ARBÖ-Steiermark nach Italien, Slowenien und Kroatien zu einem Lokalaugenschein begeben und dort einige interessante Regelungen gefunden. Aufgrund der geopolitischen Ausnahmesituation rät der ARBÖ immer zur Mitnahme des Reisepasses. Auch die grüne Versicherungskarte sowie der Europäische Unfallbericht sollten immer dabei sein.

Bella Italia

Auf allen Autobahnen und außerhalb des Ortsgebietes herrscht Lichtpflicht. Wer mit über 1,5 Promille am Steuer erwischt wird, dem droht die Beschlagnahmung seines Fahrzeugs. Eine "Zona traffico limitato" (verkehrsberuhigte Innenstadtzone) darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung, beispielsweise vom Hotel, befahren werden.
Bei einem Tutor-System auf der Autobahn wird, wie bei der Section Control, die Durchschnittsgeschwindigkeit gemessen. Aufpassen heißt es bei Mautstellen: Kurzfristiger Spurwechsel oder das Zurückschieben werden rigoros sanktioniert. Fallweise besser auf der falschen Spur bleiben und die "Help"-Taste drücken! Bei der Bezahlung der Maut rät der ARBÖ zur Verwendung der Kreditkarte oder zum Einwurf des genauen Betrags, da es hier bisweilen zu Unregelmäßigkeiten kommt. Absolut wichtig: In Österreich hat der im Kreisverkehr fahrende Lenker – im Gegensatz zu Italien– Vorrang vor den einfahrenden Fahrzeugen.

Slowenien

Hier gilt ebenfalls Licht am Tag und für jeden Fahrzeuginsassen muss eine eigene Warnweste mitgeführt werden. Auf slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen herrscht Vignetten-Pflicht. Steigen bei einer Anhaltung durch die Polizei der Lenker oder andere Fahrzeuginsassen unaufgefordert aus dem Fahrzeug aus, so drohen hohe Strafen. Reisen minderjährige Kinder ohne ihre Erziehungsberechtigten sollten eine Art Vollmacht mitgeführt werden. Die Alkohol-Grenze liegt bei 0,5 Promille.

Kroatien

Auch für Kroatien gilt Licht am Tag und 0,5 Promille als Alkoholgrenze. Hier muss immer ein Ersatzlampenset mitgeführt werden (Ausnahme Xenon). Warnwesten müssen ebenfalls für alle Insassen an Bord sein (in Österreich nur für den Lenker). Karosserieschäden am Auto sollten unbedingt ausreichend dokumentiert werden, denn sonst könnte es bei der Ausreise zu Problemen kommen.

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