Nächster Schritt für die steirische Spitalsreform

Reform-Quartett: Christopher Drexler, GKK-Obfrau Verena Nussbaum, Landesrätin Ursula Lackner, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer | Foto: Hutter
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„Mehr Nähe. Bessere Qualität. Mehr Beteiligung.“ Unter diesem Motto will der Steirische Gesundheitsplan 2035 die Gesundheitsversorgung in der Steiermark qualitativ stärken. Bereits im Vorjahr wurden regionale Diskussions- und Informationsveranstaltungen durchgeführt, die Ergebnisse wurden in konkrete Planungs- und Entwicklungsschritte im RSG Steiermark (Regionaler Strukturplan Gesundheit Steiermark) bis 2025 übersetzt. Bei der Gesundheitskonferenz präsentierte man nun die notwendigen Veränderungen in der Gesundheitsversorgung.

Im Fokus der Entwicklung des RSG stand die wohnortnahe Primärversorgung inklusive psychosozialer und möglichst breit aufgestellter fachärztlicher Gesundheitsversorgung für alle Steirerinnen und Steirer – unabhängig von Wohnort, Alter, sozialem Status oder Geschlecht. Bis 2035 soll jede Region der Steiermark in schrittweiser Entwicklung außerdem ihr eigenes Leitspital mit breitem Fächerspektrum, bestens geschultem medizinischem Personal und höchster Qualität in der medizinischen Versorgung bekommen.

Die wichtigsten Optimierungen, die die gesamte Steiermark betreffen, auf einen Blick

1. Errichtung von bis zu 30 Primärversorgungseinrichtungen (Gesundheitszentren): Die 15a-Vereinbarung für den Bereich Gesundheit sieht eine österreichweite Anzahl von 75 Primärversorgungseinrichtungen bis 2020 vor. Im Rahmen des RSG 2025 für die Steiermark wurde mit ca. 30 Standorten eine Anzahl für Primärversorgungseinrichtungen (Gesundheitszentren) vorgesehen, die weit über die bundesweit gesteckten Ziele hinausgeht.

2. Abgestufte Notfallversorgung: Die abgestufte Notfallversorgung ist der wichtigste Schritt für eine adäquate Behandlung im Notfall. Sie wird flächendeckend noch optimiert und unter Einbindung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes neu organisiert.

3. Einführung interdisziplinärer Facharztzentren: Die Versorgung durch einen Facharzt gilt nach der Primärversorgung als zweite Versorgungsstufe im Gesundheitsplan 2035. Mit dem RSG wird bereits bis 2025 ein Mehr an ambulanter fachärztlicher Versorgung für alle Steirerinnen und Steirer erreicht. Möglich ist das durch den Aufbau gebündelter, interdisziplinärer Facharztzentren wie beispielsweise für Schladming, Rottenmann und Hörgas sowie für Bad Aussee ein Gesundheitszentrum mit fachärztlicher Erweiterung.

4. Errichtung von Leitspitälern: Leitspitäler können künftig eine weitaus höhere Anzahl an medizinischen Fächern anbieten als Krankenhäuser das aufgrund ihrer kleineren Struktur heute können. Sie sind eng miteinander vernetzt und verfügen über bestens ausgebildetes medizinisches Personal mit mehr Routine, was zu einer höheren Qualität in der Behandlung führt. Der erste wichtige Schritt in Richtung Leitspital gelingt durch die Schaffung von Krankenhaus-Verbünden und die Errichtung eines neuen Leitspitals in der Region Liezen.

5. Flächendeckender Aufbau der ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrie: In der gesamten Steiermark gibt es mit der Eingliederung bzw. Errichtung von zehn sozialpsychiatrischen Ambulatorien für Kinder- und Jugendpsychiatrie einen weiteren Eckpfeiler in der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen, die Vorbildwirkung für ganz Österreich hat.

6. Hospiz- und Palliativversorgung: Im Rahmen des RSG 2025 wird die in der Steiermark schon hervorragend funktionierende Hospiz- und Palliativversorgung noch weiter optimiert. So werden weitere zehn Palliativ- und zusätzliche 18 Hospizbetten aufgebaut, sowie die mobile Versorgung in Graz weiter gestärkt.

7. Neuordnung der akutstationären fachärztlichen Versorgung in Graz Mitte.
Der Startschuss für die Anpassung an die Herausforderungen des Gesundheitssystems fällt in den Regionen Liezen und Graz. Alle weiteren Regionen der Steiermark werden Schritt für Schritt folgen.

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