Kommentar: Datenschutz ja, Bürokratie nein
Eine Abrechung mit der berühmten "DSGVO" (Datenschutzgrundverordnung)
Man mag es gar nicht glauben: Wir leben schon seit drei Monaten mit der berühmten novellierten Datenschutzgrundverordnung, die es unter dem Kürzel "DSGVO" zu trauriger Berühmtheit gebracht hat. Noch viel unglaublicher: Trotz aller Befürchtungen ist die Welt nicht eingestürzt, niemand hat das Internet gelöscht und an Facebook ist diese Verordnung ohnehin spurlos vorübergegangen.
4.500 DSGVO-Anfragen!
Weniger lustig wird es allerdings, wenn man sich die nackten Zahlen ansieht: Allein bei der steirischen Wirtschaftskammer (siehe Story rechts) sind im ersten Halbjahr 4.500 Anfragen von Betrieben eingegangen, die mit der Umsetzung der DSGVO ihre liebe Not hatten. Jetzt muss man zwar mit den Servicemitarbeiter der Kammer nur bedingt Mitleid haben, sehr wohl aber mit den Unternehmerinnen und Unternehmern, die man mit dieser Verordnung schwer verunsichert hat. Mittlerweile kann nahezu jeder Konsument teils skurille Erlebnisse mit Friseuren, Apothekern und anderen Dienstleistern erzählen.
Bürokratie statt Datenschutz
Was noch schwerer wiegt: Man hat den Betrieben mit den Rahmenbedingungen der DSGVO statt dem versprochenen Bürokratieabbau wieder ein neues Damoklesschwert hingehängt. Mag ja sein, dass wir verpflichtet sind, EU-Normen umzusetzen. Man wird allerdings den Eindruck nicht los, dass der Gesetzgeber in Österreich wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet hat – und aus Lust am Regulieren und vorauseilendem Gehorsam weit übers Ziel hinausgeschossen hat.
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