Die EU, ein Netzwerk vieler Institutionen

Die Vertretung von 28 Mitgliedstaaten erfordert einen funktionierenden Apparat an Schaltstellen. | Foto: artjazz/Fotolia.com
  • Die Vertretung von 28 Mitgliedstaaten erfordert einen funktionierenden Apparat an Schaltstellen.
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Im dritten Teil der Serie über die Europäische Union werden die Institutionen der EU sowie ihre Funktionen präsentiert. Die Entstehungsgeschichte der EU geht auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, einer wirtschaftlichen und politischen Vereinigung von sechs europäischen Ländern, begann das Friedensprojekt Europa.
Zu den ersten EU-Institutionen zählen der Europäische Gerichtshof, der 1952 gegründet wurde, und das Europäische Parlament, das seinen offiziellen Sitz in Straßburg hat. Das Europäische Parlament ist das gesetzgebende Organ der EU und vertritt die Interessen von mehr als 510 Millionen EU-Bürgern.

Die Struktur

Die insgesamt 751 Sitze im Europäischen Parlament werden nach einem bestimmten Schlüssel auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt. Für Österreich sind 18 Abgeordnete im Europäischen Parlament und den entsprechenden Ausschüssen tätig. Die nächste Europawahl findet 2019 statt.

Die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten und der Präsident der Europäischen Kommission bilden den Europäischen Rat. Dieser legt die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leitlinien für die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union fest.

Im Gegensatz zum Europäischen Rat setzt sich der Rat der Europäischen Union aus den Ministern der Mitgliedstaaten zusammen, wobei je nach den Themenbereichen, die auf der Tagesordnung stehen, jeder Mitgliedstaat dort von einem für den betreffenden Bereich verantwortlichen Minister vertreten wird. Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wechselt alle sechs Monate. In der zweiten Hälfte des Jahres 2018 übernimmt Österreich zum dritten Mal den Vorsitz im Rat der Europäischen Union.

Die größte der EU-Institutionen ist die Europäische Kommission, das einzige EU-Organ, das dem Parlament und dem Rat Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vorlegen kann. Die Europäische Kommission verwaltet den EU-Haushalt und wacht gemeinsam mit dem Gerichtshof über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten. Sie vergibt im Zeitraum 2014–2020 für Österreich im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (IWB) einen Betrag von rund 536 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Davon fließen rund 130 Millionen Euro für die Umsetzung regionaler Projekte in die Steiermark.

Darüber hinaus gibt es noch den Europäischen Gerichtshof, der in Rechtsstreitigkeiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen entscheidet. Das Kontrollorgan der EU ist der Europäische Rechnungshof in Luxemburg. Die Währungspolitik leitet die Europäische Zentralbank in Frankfurt.

Was bringt die EU?

Die Europäische Kommission stellt finanzielle Mittel aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung zur Verfügung.

Weitere Informationen dazu:
- www.efre.gv.at
- Wirtschaftsreferat Land Steiermark
- www.meinbezirk.at/2072175
- www.sfg.at

>>Hier geht's zum Interview mit dem Leiter des Steiermark-Büros in Brüssel.

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