Schock für Gewaltopfer: AKH schickt Rechnung über 11.270 Euro
Eine 28-jährige Frau wurde brutalst zusammengeschlagen und entging nur knapp dem Tode. Nächster Schock: Da sie nicht versichert ist, stellt ihr das AKH ihren Krankenhausaufenthalt in Rechnung. Laut ihrem Anwalt Andreas Strobl rechtlich einwandfrei.
WIEN. Eine Welle der Hilfsbereitschaft erfährt zur Zeit eine 28-jährige Rumänin, die am 12. August von einem 22-jährigen Asylwerber brutalst zusammengeschlagen wurde. Mit unzähligen Wunden am ganzen Körper wurde die junge Frau ins AKH eingeliefert, wo sie eine Woche stationär betreut wurde. Nach ihrer Entlassung der nächste Schock: Da die Rumänin, die zuletzt in England berufstätig war, in Österreich nicht krankenversichert ist, schickte ihr das AKH eine Rechnung von über 11.000 Euro.
Glück im Unglück: Über einen Bekannten erfuhr der Wiener Rechtsanwalt Andreas Strobl von dem Fall und nahm sich pro bono - also ohne Bezahlung - der Dame an. "Normalerweise verteidige ich Straftäter, aber als ich von dem Fall gehört habe, war es selbstverständlich für mich, der Dame zu helfen, dass ihr ihre zivilrechtlichen Ansprüche zukommen", so Strobl zur bz.
Opfer und Täter waren nicht liiert
Leicht dürfte die Angelegenheit nicht zu lösen sein, da der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) die Rechnung völlig zu Recht stellt. "Die Dame war nicht nur eine Woche im AKH, sondern sie hat auch aufgrund der massiven Verletzungen ständig Nachuntersuchungen - von der nötigen psychologischen Betreuung ganz zu schweigen! Sie kann nicht mehr schlafen und ist extrem nervös, was ja nach diesem stundenlangen Martyrium kein Wunder ist", so der Anwalt.
Dass die junge Frau in einer Beziehung mit ihrem Täter stand, dementiert Strobl. "Sie haben sich über Facebook kennengelernt, als meine Mandantin noch in England gelebt hat. Als sie nach Österreich kam, hat sie den Algerier getroffen und es entstand eine lose Freundschaft." In besagter Nacht erhielt die Rumänin einen Anruf von ihrer Internetbekanntschaft, dass er sich mit Selbstmordgedanken trägt. "Aus reiner Hilfsbereitschaft ist sie dann in die Wohnung des Mannes in den dritten Bezirk gefahren - dort ist die Situation dann eskaliert."
Ist der Täter mittellos, muss das Opfer zahlen
Dass das Opfer, wenn es die Krankenhausrechnung nicht bezahlen kann, ins Gefängnis wandert, nimmt Andreas Strobl nicht an. "Normalerweise hängt sich die Gebietskrankenkassa an das Verfahren an und stellt dem Täter Dinge wie Transport und Behandlungskosten in Rechnung. Da es sich aber um einen - Gerüchten zufolge bereits amtsbekannten - mittellosen Asylwerber handelt, ist dort nichts zu holen. Daher wird meine Mandantin als EU-Bürgerin geklagt. Ich denke aber, dass der Krankenanstaltenverbund etwas einlenken wird."
Doch auch bei der jungen Dame dürfte so bald kein Geld aufs Konto kommen - sie muss sich, abgesehen von den psychischen Problemen, noch weiteren Operationen unterziehen, um wieder in die Arbeitswelt zurückkehren zu können. "Ihr Kopf ist kahl geschoren, da sie dort Verletzungen hatte, die genäht werden mussten. Außerdem hat sie einen Wahnsinnsschnitt im Gesicht und traut sich nur mit einem Kapuzensweater in die Öffentlichkeit. Es kommen also auch noch plastische Operationen auf sie zu", so der Anwalt. "Jetzt ist der Staatsanwalt am Zug. Das Gericht wird sicher richtig entscheiden, es handelt sich immerhin um versuchten Mord."
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