Die Kinderrechte werden erst 28 Jahre alt

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. | Foto: Ben White on unsplash.com
  • Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung.
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Vom Recht auf Bildung bis hin zur Privatsphäre: ein Interview mit Volksanwältin Gertrude Brinek über die Rechte der Kinder und Missverständnisse.

Dürfen Kinder auf dem Spielplatz laut sein?
GERTRUDE BRINEK: Seit einiger Zeit ist Lärm, der von Kindern ausgeht – etwa auf Spielplätzen oder in Schulhöfen –, nicht als Lärm zu bewerten. Das heißt aber nicht, dass sich Kinder von 0 bis 24 Uhr unverschämt laut verhalten dürfen.

Wie sieht es mit der Bildung aus?
Egal ob Mädchen oder Bub und egal aus welchem Kulturkreis: Kinder, die hier leben, haben alle das gleiche Recht auf Bildung. Die Institutionen und auch die Eltern haben die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass dieses Recht auf Bildung eingelöst werden kann.

Kinder haben ein Recht auf Freizeit. Wie darf man das verstehen?
Ob Fußball oder Geigenunterricht: Kinder brauchen auch Zeit für Muße und Stille. Es schadet nicht, wenn sie lernen, sich mit sich alleine zu beschäftigen. Wenn es aber auf der anderen Seite heißt: Recht auf Freizeit bedeutet, hocke dich zum Fernseher und ich geh meinen Weg, dann wäre das falsch verstanden.

Wie viel Privatsphäre steht ihnen zu?
Es muss uns bewusst sein, dass die Einflussnahme über digitale Medien viel schneller geht als früher über das Tagebuch. Das lag bekanntlich unterm Kopfpolster und wurde von den Eltern respektiert. Solange sich Kinder nicht negativ oder besorgniserregend verändern, muss man ihnen diesen Freiraum gewähren.

Das Kind lebt bei der Mutter, möchte aber beim Vater leben. Wie viel Mitspracherecht hat es?
Ab zwölf Jahren wird ein Kind vor Gericht gehört. Es kann sich an die Jugendwohlfahrt wenden, die ist die Anwaltschaft der Kinder. Aber natürlich kann man sich auch an die Volksanwaltschaft wenden. Grundsätzlich gilt: Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern. Ab 14 Jahren kann das Kind bei Gericht entscheiden.

Wo haben wir bei der Umsetzung der Kinderrechte noch Nachholbedarf?
Dass Kinder Rechte haben, die ihnen als Menschen zustehen, und nicht, weil sie ihnen gewährt werden. Das heißt jedoch nicht, dass Kinder freie Hand haben und den kleinen Terroristen spielen dürfen. Wir leben in einer Zeit des Ernstgenommenwerdens, des Argumentierens, das ist nicht immer einfach. Das fängt klein an, will geübt werden und wird erst so zur Selbstverständlichkeit.

Interview:
Nikki Gretz-Blanckenstein

Zur Sache

In den Kinderrechten sind die Grundrechte aller Menschen dieser Erde von 0 bis 18 Jahren festgeschrieben.

• 1924 beschloss die Generalversammlung des Völkerbunds in ihrer "Genfer Erklärung" erstmals Kinderrechte.
• 1959 gab es eine Deklaration der Vereinten Nationen dazu.
• Erst 30 Jahre später wurde die Konvention über die Rechte des Kindes von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen.
• Österreich hat diese am 26. Jänner 1990 unterzeichnet.
• Am 20. Jänner 2011 hat der Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder beschlossen.

Wer mehr über Kinderrechte erfahren möchte: Die Volksanwaltschaft Wien bietet Schulklassen und Interessierten Führungen dazu an. Anmeldung: Tel. 01/515 05-101 bzw. besucherzentrum@volksanwaltschaft.gv.at

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