Wie teuer darf Wohnen in Wien sein?
2016 lag der durchschnittliche Mietpreis inklusive Betriebskosten bei 7,7 Euro pro Quadratmeter. Doch rund um Mietwohnungen kursieren viele Gerüchte: Wo darf Abschlag verlangt werden? Was tun, wenn man zuviel bezahlt? Fünf Fragen und fünf Antworten von Mietrechtsexperten Peter Nemeth.
WIEN. Erstaunlicherweise ist Wien damit – laut Statistik Austria – österreichweit nicht am teuersten, sondern rangiert auf Platz vier. Spitzenreiter ist Salzburg, gefolgt von Tirol und Vorarlberg. Jedoch führen wir haushoch, was die Betriebskosten betrifft: diese lagen 2016 bei 2,30 Euro pro Quadratmeter.
78 Prozent der Wiener leben in Mietwohnungen. Das Wohnsegment der Hauptmietwohnungen – also Gemeinde-, Genossenschafts- und andere (oft private) Hauptmietwohnungen – gliedert sich wie folgt: beinahe jeder dritte Wiener Haushalt lebt in einer Wohnung der Gemeinde Wien. Das sind hochgerechnet etwa 213.000 Wohnungen. Mehr als ein Viertel entfällt auf Genossenschaftswohnungen. Das entspricht etwa 179.000 Wohnungen. Der Rest sind private Mietverhältnisse.
Mit 10 Euro pro Quadratmeter sind Wohnungen mit nur einem Zimmer – sogenannte Garçonnièren – am teuersten. Österreichweit befindet sich die Hälfte dieser Kleinwohnungen in Wien. Durchschnittlich leben in einem Wiener Haushalt zwei Personen. Der Anteil der Einpersonenhaushalte liegt bei 44,7 Prozent.
Gerade im privaten Mietbereich hat man oft das Gefühl, dass es bei den Mietpreisen keine Grenze nach oben gibt. Aber ist das so? Wofür dürfen Vermieter etwas verlangen und wo ist die Grenze? Wir haben mit unserem Mietrechtsexperten Peter Nemeth gesprochen:
• Mietpreis/Quadratmeter - gibt es für private Vermieter Regelungen?
In der Bundeshauptstadt ist der Richtwert im April von 5,39 auf 5,58 Euro pro Quadratmeter pro Monat erhöht worden. Bei diesem Richtwert sind jedoch noch keine Zu- oder Abschläge und Ausstattungsmerkmale berücksichtigt.
• Vekehrsgünstige Lage, attraktive Wohngegend: Welche Zuschläge dürfen verlangt und welche Abschläge müssen gewährt werden?
Für den Großteil der Wohnungen gibt es klare und eindeutige Regelungen.
Der Vermieter nimmt den Richtwert als Grundlage, das sind derzeit 5,58 Euro pro Quadratmeter und gibt Zuschläge. Diese können ein zusätzliches Badzimmer, eine perfekte Raumaufteilung, ein Lift oder auch ein Lagezuschlag für eine gute Wohngegend sein.
Abschläge gibt es natürlich auch. Beispielsweise wenn die Wohnung über einer Einfahrt liegt oder eine Gangküche hat. Das reduziert den Mietzins dementsprechend. Diese Regeln gelten hauptsächlich für Altbauwohnungen,
der Mietzins bei Neubauobjekten ist freier regelbar. Der Vermieter verlangt oft, was der Markt hergibt.
• Mittlerweile werden Wohnungen fast nur noch befristet vermietet: Darf man als Mieter dafür einen Abschlag verlangen?
Ja, man spricht hier von einem Befristungsabschlag. Dieser beträgt 25 Prozent des errechneten Mietzins. Im Mietvertrag sollte sich eine genaue Auflistung (Miete ohne Befristungsabschlag, etc) finden.
• Was tun, wenn ich das Gefühl habe, dass ich zu viel zahle?
Ich warne vor Online- Mietzinsberechnungen. Wenn es so einfach wäre, bräuchten wir keine Gerichte. Wer glaubt, dass er zu viel zahlt, kann sich an die Schlichtungsstelle wenden oder beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Überprüfung stellen.
• Mietervereinigung & Co.: Schadet mir der Weg dorthin, wenn ich einen befristeten Mietvertrag habe und auf Verlägerung hoffe?
Mein Tipp: Immer zuerst auf den Vermieter zugehen und eine gemeinsame Lösung suchen. Ist das aussichtslos, steht der Weg zu verschiedenen Organisationen offen.
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