Sonderförderungsprogramm
300.000 Euro für Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“

Die Tiroler Landesregierung gab Mittel für die Sonderförderung frei. | Foto: © Land Tirol/Berger
  • Die Tiroler Landesregierung gab Mittel für die Sonderförderung frei.
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OBERES GERICHT. Die Tiroler Landesregierung stellt im Rahmen des Sonderförderungsprogramms für den Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“ 300.000 Euro zur Verfügung.

Stärkung der Region

Für den Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“ werden auf Antrag von LH Günther Platter rund 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. „Mit den Mitteln der Sonderförderungsprogramme werden Projekte gefördert, mit welchen beispielsweise die regionale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, Maßnahmen für erneuerbare Energien gesetzt oder das Ortszentrum attraktiviert wird“, so LH Platter.
Neben Neu- und Umbauten von touristischen Beherbergungsbetrieben sind es damit auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen oder Maßnahmen zur Stärkung der Radfreundlichkeit der Region, die im Rahmen dieser Ausschüttung gefördert werden.
Zwischen 2015 und 2025 sind für den Planungsverband 9 „Oberes und Oberstes Gericht“ insgesamt zehn Millionen Euro an Förderungen vorgesehen.

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