Stadtgemeinde Landeck
VfGH prüft Rechtmäßigkeit der Parkraumbewirtschaftung
LANDECK (otko). Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Landeck, die 2017 beschlossen und 2018 eingeführt wurde, sorgt neuerlich für Wirbel. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll klären, ob die Verordnung aus dem Jahr 2017 gesetzeswidrig sei. Auf die aktuell gültige Verordnung hat dies aber keine Auswirkung.
Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss
Die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Landeck vor knapp drei Jahren sorgte damals für einigen Wirbel. Im September 2017 hatte der Gemeinderat einstimmig die Einführung in den Stadtteilen Angedair, Perfuchs und Perjen beschlossen. Die Stadtgemeinde Landeck erhebt für das Parken auf den öffentlichen und weiß markierten Stellplätzen in den betreffenden Parkzonen täglich von 0 bis 24 Uhr eine Abgabe. Mit einer Parkscheibe kann maximal drei Stunden kostenlos geparkt werden, pro angefangener 24 Stunden sind dann drei Euro fällig. Die Parkzonen werden mit grünen Hinweisschildern kenntlich gemacht. Die bestehenden blau markierten Kurzparkzonen bleiben aber weiterhin erhalten, hieß es in der entsprechenden Verordnung aus dem Jahr 2017. Für Anwohner gibt es pro Haushalt eine Parkvignette. In Summe gibt es rund 2.000 bewirtschaftete öffentliche Parkplätze. Berufspendler und Studenten können weiterhin den kostenpflichtigen Pendlerparkplatz nutzen.
Kritik an Gebührenpflicht in der Nacht und an Wochenenden
Nach der Einführung im Frühjahr 2018 regte sich aber Widerstand. Neben einer Online-Unterschriftenaktion gegen die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung wurde auch die Umsetzung kritisiert. Allen voran sorgte die Gebührenpflicht in der Nacht und an den Wochenenden sowie Feiertagen für Aufregung. Diese sei in Österreich nahezu einzigartig. Auch die SPÖ-Fraktion forderte mehrfach Nachjustierungen und das Ziehen giftiger Zähne, da man bei der Umsetzung über das Ziel geschossen habe.
Schlussendlich wurde die Verordnung überarbeitet und im September 2019 vom Landecker Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Die SPÖ-Fraktion, die dagegen stimmte, hatte sich ein paar Änderungen mehr gewünscht, wie zwei Parkkarten pro Haushalt sowie eine Gebührenfreiheit in der Nacht- und am Wochenende.
Laut der derzeit gültigen Verordnung, die Ende 2019 in Kraft trat, gibt es keine gemischten Zonen zwischen Parkraumbewirtschaftung und Kurzparkzone mehr. In Perjen, Angedair und beim ehem. Pümpel-Areal gibt es seither eine grüne Zone. Änderungen gab es auch bei den Tarifen der Parkraumbewirtschaftung: Zwei Stunden parken ist hier kostenlos. Für drei Stunden sind 1 Euro, für vier Stunden 2 Euro und für den Tag vier Euro fällig. Die Parkraumbewirtschaftung gilt seither von Montag bis Samstag, 0 bis 24 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gibt es keine Gebührenpflicht – die BEZIRKSBLÄTTER berichteten.
Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol
In der letzten Zeit war es um das Thema Parken in der Stadt ziemlich ruhig geworden. Durch den Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol kommt aber wieder Bewegung in die Diskussion.
Der Landecker Anrainer Helmut Pintarelli hatte seit der Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung mehrere Organmandate bekommen. Teilweise wurden die Strafzettel Mitten in der Nacht ausgestellt – einer davon sogar in der Osternacht. Besonderes dagegen wehrte sich der streitbare Anrainer. Anstatt diese zu begleichen, legte er Beschwerde beim LVwG Tirol ein, auch wegen Unverhältnismäßigkeit der Verordnung.
Rechtmäßigkeit wird nun geprüft
Das LVwG Tirol hat nun nach knapp zwei Jahren Verfahren den Antrag an den Verfassungsgerichtshof in Wien gestellt, ob die Verordnung der Stadtgemeinde Landeck für die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung vom 5. Oktober 2017 gesetzeswidrig sei. Sollte der VfGH tatsächlich zu dieser Erkenntnis kommen, hätte dies auch Auswirkungen auf hunderte Organstrafen. Diese wären damals dann wohl zu Unrecht ausgestellt und auch bezahlt worden sein.
Ordnung in das Parken hineingebracht
Vizebgm. Thomas Hittler, Obmann des Verkehrsausschusses, verweist auf Nachfrage der BEZIRKSBLÄTTER explizit darauf, dass die beeinspruchte Verordnung aus dem Jahr 2017 nicht mehr gültig ist. "Diese Verordnung gibt es nicht mehr – sie wurde in der Kalenderwoche 45 im Jahr 2019 durch eine neue Verordnung ersetzt. Zudem gibt es seitens des LVwG nur formelle Kritikpunkte – in der Sache gibt es aber keine Kritik." Das Verfahren beim VfGH laufe derzeit und es werden die angeforderten Unterlagen nachgereicht. Auf die aktuell gültige Verordnung habe dies aber keine Auswirkung.
Zum Thema Parkraumbewirtschaftung hob Hittler nochmals hervor, dass auf der Öd und Perjen endlich Ordnung in den ruhenden Verkehr hingebracht wurde. "Damit ist der Zweck erfüllt worden und wir haben nun die Parkproblematik im Griff. Die Bevölkerung akzeptiert das auch." Für die Stadtgemeinde sei das Ganze finanziell aber kein Geschäft. Neben zwei neuen Tiefgaragen, die die Neue Heimat Tirol gebaut hat, wurden auch zahlreiche private Parkflächen geschaffen und Grundstücke geöffnet.
"Wir haben ein Verkehrskonzept erstellt und dies 2016 beraten. Beim Beschluss 2017 haben wir dann eine Evaluierung versprochen, die dann zwei Jahre später erfolgte. Dort wurden zahlreiche Erleichterungen für die Bevölkerung beschlossen. Natürlich kann nicht jedem alles immer passen," so der Vizebürgermeister abschließend.
Mehr News aus dem Bezirk Landeck: Nachrichten Bezirk Landeck
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.