Krankenhaus St. Vinzenz Zams
Besucherregelung wird Anfang nächster Woche angepasst

Anfang nächster Woche werden die Besucherregelungen im KH Zams an die Empfehlungen vom Land angepasst. | Foto: Krankenhaus St. Vinzenz Zams/Mathias Brabetz
  • Anfang nächster Woche werden die Besucherregelungen im KH Zams an die Empfehlungen vom Land angepasst.
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ZAMS (sica). Nach langen Wochen mit Besuchsverbot und Beschränkungen werden die Verordnungen bezüglich Patientenbesuche Anfang nächster Woche an die Regelung der Tiroler Landesregierung angepasst. In Zukunft soll pro Patientin und Patient der tägliche Besuch einer Person ermöglicht werden.


Nur Besuche in Ausnahmefällen

Nach dem generellen Besuchsverbot waren nur in Ausnahmefällen Patientenbesuche möglich. Davor muss nach wie vor mit dem zuständigen Arzt und der zuständigen Station abgesprochen werden ob ein Besuch erlaubt ist, es wird individuell situationsbedingt entschieden. 
Anfang nächster Woche soll im Krankenhaus St. Vinzenz Zams die Regelung allerdings an die von der Tiroler Landesregierung erstellte, detaillierte Regelung für die Besuche an den Tiroler Krankenhäusern angepasst werden, heißt es auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER.

Pro Patient ein täglicher Besuch

„Pro Patientin und Patient soll grundsätzlich der tägliche Besuch einer Person möglich werden“, fasst Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg zusammen, und weiter: „Für Patientinnen und Patienten, deren stationärer Aufenthalt weniger als drei Tage beträgt, gilt aber weiterhin eine Besuchsbeschränkung.“ Möglich werden hingegen Besuche von PatientInnen, die sich länger als eine Woche im Krankenhaus aufhalten. Das gilt auch für intensivtherapiepflichtige PatientInnen und bei Vorliegen einer entsprechenden psychosozialen Indikation. Mütter können nach der Entbindung durch den Vater des Kindes und eine weitere Person besucht werden.

Halbe Stunde Besuchszeit

Nach telefonischer Voranmeldung des Besuches und dem Ausfüllen sowie der Unterzeichnung eines Fragebogens zu Covid 19-Symptomen beträgt die maximale Besuchsdauer 30 Minuten. Dabei sind krankenhaushygienische Vorgaben wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Händehygiene und Abstandsregelungen einzuhalten. „Der dringend notwendige Schutz des Gesundheitspersonals sowie der Spitalspatientinnen und -patienten macht diese Maßnahmen unverzichtbar“, erläutert LR Tilg: „Besuche von Angehörigen und aus dem Freundeskreis sind ein ungeheuer wichtiger Bestandteil im Genesungsprozess. Die neue Empfehlung zu den Besuchen in den Tiroler Krankenhäusern trägt gleichzeitig dem Recht auf persönliche Unversehrtheit sowie dem Recht auf soziale Kontakte Rechnung.“

Bei Begleitpersonen, welche gleichzeitig mit PatientInnen stationär aufgenommen werden, soll immer eine Corona-Testung mittels Rachen-Nasen-Abstrich durchgeführt werden. Aufenthalte von mehr als zwei Besuchen in einem Zweibettzimmer sind zu vermeiden. Die Empfehlung des Landes gilt interprofessionell und interdisziplinär für alle MitarbeiterInnen der Tiroler Krankenanstalten.

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