Verbraucherschutzverein
Neue Strafanzeige in Sachen Ischgl gegen Amtsträger

Causa Ischgl: Der Verbraucherschutzverein hat eine neuerliche Anzeige gegen Amtsträger des Bundes und des Landes eingebracht. | Foto: Othmar Kolp
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ISCHGL, WIEN (OTS). Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat eine Anzeige gegen Bundesorgane – Ex-Kanzler Kurz, Ex-Gesundheitsminister Anschober sowie Tirols LH Platter – eingebracht. Gleichzeitig wurde ein offener Brief an Bundeskanzler Nehammer gerichtet.

Anzeige bei der WKSta in Wien

In Sachen Ischgl 2020 bringt der Verbraucherschutzverein (VSV) laut einer Aussendung heute (22. Dezember) eine Strafanzeige gegen Ex-Bundeskanzler Kurz und Ex-Gesundheitsminister Anschober sowie gegen Landeshauptmann Platter bei der Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein.

Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines: "Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat nur die Behördenfehler in Tirol untersucht und verneint. Dagegen haben wir einen Fortführungsantrag eingebracht. " | Foto: VSV
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"Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat nur die Behördenfehler in Tirol untersucht und verneint. Dagegen haben wir einen Fortführungsantrag eingebracht. Nun bedarf es aber auch einer neuerlichen Anzeige gegen Amtsträger des Bundes und des Landes, um insbesondere das Multiorganversagen der Behörden beim Abreisechaos am 13. März 2020 und Amtsmissbrauch durch Unterlassung zu prüfen,"

sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

Causa Ischgl: Der Verbraucherschutzverein hat eine neuerliche Anzeige gegen Amtsträger des Bundes und des Landes eingebracht. | Foto: Othmar Kolp
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Offener Brief an Bundeskanzler Nehammer

Der VSV hat weiters einen Offenen Brief an Bundeskanzler Nehammer gerichtet und angeregt, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und eine außergerichtliche Lösung an einem "Runden Tisch" zu suchen.

"Das wäre für die Opfer, aber auch für den Wintertourismus in Tirol wohl der bessere Weg,"

meint Kolba.

VSV hat auch an den neuen Bundeskanzler Nehammer den Wunsch herantragen, die Causa Ischgl an einem "Runden Tisch" statt vor Gericht zu klären. | Foto: Othmar Kolp
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