Causa Ischgl
Staatsanwaltschaft Innbruck ermittelt gegen vier Personen
ISCHGL, INNSBRUCK (otko). Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt seit Wochen in der Causa rund um das Corona-Krisenmanagement in Ischgl. Inzwischen werden vier Personen als Beschuldigte geführt, wobei es sich um Bgm. Werner Kurz und BH Markus Maaß handeln soll.
Ermittlungen gegen vier Punkte
In der Causa rund um das Corona-Krisenmanagement in Ischgl hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck ein Ermittlungsverfahren gegen vier Personen eingeleitet. Sie werden als Beschuldigte geführt. Laut einem Bericht der ORF Tirol soll es sich dabei um den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz und den Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß handeln. Auch gegen zwei weitere Mitarbeiter der BH Landeck soll ermittelt werden. In allen Fällen gehe es um die vorsätzliche Gefährdung von Menschenleben durch übertragbare Krankheiten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Gegenüber der APA bestätigte ein Sprecher der Anklagebehörde den Bericht des ORF Tirol.
Verkehrsbeschränkungen und Quarantäne am Prüfstand
"Die konsequent geführten Ermittlungen haben sich nach Prüfung der in über 10.000 Seiten Beweismaterial dokumentierten Abläufe konkretisiert. Insbesondere wird die Umsetzung von Verordnungen in Bezug auf Verkehrsbeschränkungen in Ischgl bzw die Quarantäne im Paznauntal näher geprüft. Dazu werden vorerst vier Personen als Beschuldigte geführt. Auskünfte dazu, um wen es sich bei den Beschuldigten handelt, werden nicht erteilt", sagte Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck.
Bgm. Kurz: "Sehe keinerlei Fehlverhalten meiner Person"
Auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER Landeck bestätigt der Ischgler Bgm. Werner Kurz am Mittwochnachmittag, dass es Ermittlungen gegen seine Person gebe. "Bis dato habe ich aber nichts davon gewusst und es gab nur Mutmaßungen. Meines Wissens nach geht es bei den Ermittlungen um die Verordnung zur Einstellung des Seilbahnbetriebs und zur Schließung der Skigebiete. LH Platter hatte in einer Pressekonferenz angekündigt, dass am Samstag, 14. März. die Seilbahnen in Tirol zusperren. Wir haben die konkrete Verordnung dazu am Donnerstagnachmittag (12. März) bekommen und wenn wir sie ausgehängt hätten, dann wäre diese sofort gültig gewesen und wir hätten umgehend das Skigebiet räumen müssen." Man habe darin einen Widerspruch gesehen und dies mit der BH Landeck abgeklärt. "Der letzte Skitag in Ischgl war dann am 13. März und die entsprechende Verordnung wurde am 14. März angeschlagen und somit rechtskräftig. Ich sehe hier keine Schuld und auch keinerlei Fehlverhalten meiner Person oder der Gemeinde", so der Dorfchef.
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