BH Landeck
Weniger Bewegung bei Grund und Boden
LANDECK. Bezirkshauptmannschaft Landeck befasste sich 2018 mit 645 Verfahren in Grundverkehrsangelegenheiten.
BH Landeck: 645 Verfahren
"Die Grundverkehrs- und Höfebehörde der Bezirkshauptmannschaft Landeck führte im Jahre 2018 insgesamt 645 Verfahren im Landwirtschaftlichen Grundverkehr und im Bauland-Grundverkehr durch", berichtet Referatsleiter Mag. Bernd Tamanini. Im Jahr 2017 waren es 724 Verfahren.
Landwirtschaftlicher Grundverkehr und Höferecht
Im letzten Jahr wurden von der Bezirkshauptmannschaft Landeck 157 Genehmigungsverfahren für Rechtserwerbe an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken abgewickelt. Gegenüber dem Vorjahr stellt diese Anzahl eine Reduktion um 19 Verfahren und Erledigungen dar. "Dem Interessentenverfahren wurden vier Fälle unterzogen. Insgesamt wurden im landwirtschaftlichen Grundverkehr zwei Genehmigungen verweigert", berichtet Tamanini.
Ausnahmeverfahren (Feststellungen) wurden demgegenüber in 117 Fällen durchgeführt. Derartige Verfahren betreffen Gesamtübergaben von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken auf eine Person als Hofübernehmer innerhalb der Familie, die Anwendung der sogenannten Restflächenregelung (Erwerb von max. 300m² in unmittelbarer Nachbarschaft) und Rechtserwerbe durch Gemeinden des Bezirkes Landeck. Diese Anzahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 16 Verfahren verringert.
Die Gesamtanzahl der land- und forst wirtschaftlichen Grundverkehrsverfahren betrug 276 (2017: 312).
An höferechtlichen Genehmigungen, insbesondere im Zusammenhang mit Auflösungen von geschlossenen Höfen, Zu- und Abschreibungen zu und von diesen, waren zusätzlich 31 Verfahren abzuwickeln. Insgesamt waren nach dem Tiroler Höfegesetz 1900 fünf Verfahren mehr durchzuführen als im Vorjahr.
Bauland-Grundverkehr
In diesen Verfahren werden keine Bescheide, sondern Bestätigungen über den Eingang von Grundverkehrsanzeigen oder über die Ausnahme von der Erklärungspflicht (Bebauungsverpflichtung) an unbebauten Grundstücken ausgestellt. "Dazu ist zu bemerken, dass mit Inkrafttreten der Grundverkehrsnovelle 2016 mit 01.10.2016 grundverkehrsrechtliche Verfahren nur mehr für unbebaute Grundstücken durchzuführen sind. Der Grundverkehr an bebauten Grundstücken, insbesondere an Wohnhäusern und Eigentumswohnungen, ist nach dieser Novelle nicht mehr anzeigepflichtig", so Tamanini.
Die Anzahl der Bestätigungen über derartige Rechtserwerbe an unbebauten Grundstücken betrug 130 (2017: 119).
Zusätzlich wurden insgesamt 196 Rechtserwerbe (2017: 253), in erster Linie Schenkungs- und Übergabeverträge, im Familienkreis bestätigt.
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