Campingplatz Pettneu
Wirbel um geplante Mobilheime
PETTNEU/TIROL (sica/Manfred Hassl). Am Campingplatz Pettneu ist die Errichtung von 128 Mobilheimen vom Unternehmen EuroParcs geplant. Vergangene Woche wurde allerdings eine Novelle des Tiroler Campinggesetzes beschlossen.
Verdacht auf Freizeitwohnsitze
Der Plan des Unternehmens EuroParcs, knapp 130 Mobilheime auf dem Campingplatz in Pettneu aufzustellen, sorgte inzwischen für Wirbel. Von Seiten des Landes werden mögliche Freizeitwohnsitze geortet. Vergangene Woche wurde eine Novelle des Campinggesetzes beschlossen: Die Begrenzung der Anzahl der Mobilheime auf 20 Prozent der Standfläche und eine maximale Größe von neu aufgestellten Mobilheimen von 45 statt der bisher 60 Quadratmeter wurden festgelegt. Damit soll die Möglichkeit der Errichtung von Freizeitwohnsitzen ausgeräumt werden. Die Gemeinde Pettneu spricht sich gegen versteckte Freizeitwohnsitze aus, so Bürgermeister Manfred Matt. Allerdings hat die Gemeinde bei der Nutzung des Campingplatzes nicht viel mitzureden, da in einer Novelle der Tiroler Bauordnung die Genehmigungspflicht der Gemeinde von Mobilheimen herausgenommen wurde.
Mögliche Anlassgesetzgebung
Der Anwalt des Unternehmens EuroParcs, Herbert Schöpf sieht hier eine Anlassgesetzgebung, die rein durch medialen Wirbel entstanden ist: "Bereits im Vorfeld habe ich als Rechtsanwalt bei der zuständigen Abteilung im Amt der Tiroler Landesregierung eine Anfrage gestellt, ob ein dem Antrag beigelegtes Mustermobilheim im Sinne des Tiroler Campinggesetzes ist und in Pettneu aufgestellt werden kann, was von der zuständigen Abteilung bejahend bestätigt wurde.", so Schöpf. Das sei die Grundlage für EuroParcs gewesen, den Campingplatz zu übernehmen. "Seit dem medialen Wirbel um sogenannte Chaletdörfer verzögert sich die ganze Angelegenheit." Die Bedenken zu illegalen Freizeitwohnsitzen respektiere man, es wird aber betont dass es nicht das Konzept von EuroParcs sei, die 128 geplanten Mobilheime Dauergästen zu überlassen: "Aus operativem Vermieten an ständig wechselnde Feriengäste wird wie in einem Hotel die Rendite erwirtschaftet. Aus wirtschaftlicher Sicht besteht absolut kein Interesse an einem dauerhaft wohnenden Gast", erklärt Schöpf.
Ganze Branche als Opfer
Die Novelle des Gesetzes sorgt bei Georg Giner, Fachgruppenobmann der Freizeit- und Sportbetriebe in der Wirtschaftskammer, Bundessprecher der österreichischen Campingplatzbetreiber sowie Delegierter in der EFCO, der europäischen Interessenvertretung der Camping- und Freizeitparkbetreiber für Unverständnis. „Die geplante Begrenzung der künftig verfügbaren Fläche von 20 Prozent des gesamten Stellplatzareals zur Installierung von Mobilheimen geht völlig an der Realität vorbei", glaubt Giner: „De facto bedeutet dieses Gesetz, dass jegliche zukunftsgerichtete Entwicklungsmöglichkeiten für größtenteils familiengeführte Tiroler Unternehmen verboten werden.“ Auch die Erneuerung von Mobilheimen werde dadurch ausgeschlossen, da in Zukunft die Fläche dieser Mietunterkünfte von 60 auf 45 Quadratmeter reduziert werden müsste und diese für den Tourismus nicht mehr interessant wären. "Namens der gesamten Branche möchte ich betonen, dass wir touristische Unternehmer sind und in keinster Weise illegale Wohnsitze haben wollen bzw. diese sogar fördern. Wir wollen aber kein Gesetz, dem unsere gesamte Branche zum Opfer fällt.“
Moderne Campingplätze seien tolle Ferienanlagen, auf denen Mobilheime dazugehören würden, glaubt Giner. „In südlichen Ländern ist das schon seit Jahrzehnten üblich. 2001 wurde schließlich auch das Tiroler Campinggesetz entsprechend angepasst, um im internationalen Wettbewerb nicht auf der Strecke zu bleiben.“
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