Laufkraftwerke
HEUTE IST IM ZAMMER GEMEINDERAT TAG DER ENTSCHEIDUNG IN SACHEN SANNA- KRAFTWERK

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Am vergangenen Freitag flatterten in jeden Haushalt die SANNA NEWS 02/2014 der Wasserkraft Sanna GmbH. mit dem Titel „Wasserkraft Sanna bringt beteiligten Gemeinden langfristige Erträge“.

Der Inhalt ist voll gespickt mit Behauptungen, welchen jedoch der Nachweis fehlt. Hat wohl den Zweck die Gemeindepolitikerinnen und Politiker von diesem Projekt zu überzeugen?

Unsere Gegendarstellungen wurden zur selben Zeit, jedoch samt Beweisführung in einem Informationsblatt jedem Zammer Haushalt zugestellt.

Es entzieht sich meiner Kenntnisse, ob die politischen Vertreter der Kommunen den Nachweis für die in den News aufgestellten Behauptungen bei der INFRA eingefordert haben? Wenn ja, darf man auf die Antwort gespannt sein. Vermutlich wird ein solcher Nachweis jedoch nicht erbracht? Warum auch, wenn die INFRA seit 2 Jahren zwar volle Transparenz verspricht und am Ende über 2 Jahre lang sämtliche Antworten mit Belege bzw. Beweise schuldig bleibt!

Das hat der Landecker Gemeinderat wohl auch erkannt und neben der ökologischen Aspekte und Erhaltung unseres Lebensraums, war auch der ökonomische Aspekt ein Grund dafür, warum sich der Landecker Gemeinderat einstimmig gegen eine Beteiligung und darüber hinaus auch gegen jedes KW- Vorhaben an der Sanna aussprach. 2 x ein 19:0 Ergebnis gegen dieses KW spricht eigentlich eine deutliche Sprache!

Wenn man den KW- Gegnern Unkorrektheit unterstellt, stellt sich die Frage warum es dann im Landecker Gemeinderat eine derart eindeutige Entscheidung gegen das KW gab? Aber urteilt bitte selbst, ob die INFRA mit ihren News 02/2014 noch korrekt argumentiert. Hier einige kurze Auszüge mit unseren Gegenargumenten:


1. Gemeindebeteiligungsmodell sei erfolgreich:


Man verweist auf das KW Stanzertal. Ob man wie am Beispiel der Gemeinde Zams bei einer 100%- gen Steigerung der Eigenkapitaleinbringung von Erfolg sprechen kann, möchte ich eurem Urteilsvermögen überlassen. Faktum ist, dass die Gemeinde Zams sich mit 5% um 600.000 € beteiligen hätte können und bis dato nun aber 1,2 Mio. Euro aufbringen musste. War in einer der letzten öffentlichen GR- Sitzungen in Zams zu hören. Die Kostensteigerung von 52 auf 58 Mio. Euro kann nicht der Grund für eine 100% Steigerung des einzubringenden Kapitals gewesen sein. Da muss es andere Gründe im Finanzierungsmodell geben! Aus unserer Sicht in jedem Fall kein Modell auf welches man angesichts solcher Überschreitungen mit Stolz verweisen kann!


2. Erste Erträge in der Höhe von 60.000 € ab Inbetriebnahme:


Ein eigenartiger Zahlensturz ergibt sich, wenn die Verzinsung der Darlehen (Eigenkapitaleinbringungen) der Gemeinden auf die bisher gültige Investitionsbasis zurück gerechnet wird. Bisher wurde dafür ein Betrag von 43.000 € in Aussicht gestellt, was einer Verzinsung von 4,5% entspricht. Die hier angeführten 60.000 € ergeben nun eine Verzinsung von ~ 5,4%. Wenn die Beteiligungsunterschriften geleistet sind und das KW in Betrieb gegangen ist, wird danach der Mehrheitseigentümer (75%) einen Tippfehler für eine Vertragsänderung begründen und wegen der 25%- Beteiligung haben die Gemeinden nach dem gesetzlichen Gesellschaftsrecht keine Chance dies zu verhindern.

Wenn beim „Herzeigeprojekt“ KW Stanzertal nur 3% Verzinsung für die Gemeindedarlehen angeboten wurden, stellt sich die Frage warum man für das Sanna- KW höhere Verzinsungen versprechen kann? Die so oft strapazierte Kennzahl in Bezug auf spezifische Investitionskosten (€/kWh) ist beim Sanna- KW um ca. 10% schlechter, als jene von Stanzertal- KW! Trotzdem hat man beim Sanna- KW eine um 50% höhere Verzinsung in Aussicht gestellt. Mit diesem neuen Betrag von 60.000 € und einer Verzinsung von ~ 5,4% ergibt sich nun eine Erhöhung von ca. 80% gegenüber den angebotenen Wert vom KW- Stanzertal!

Das lässt nur einen Rückschluss übrig:
Entweder es handelt sich um ein Lockangebot für die entscheidenden Gemeinderäte oder es steht nun fest, dass das Projekt nun viel höhere Investitionskosten erfordert, was man aber noch nicht eingestehen will?

Bei höheren Investitionsbedarf steigt natürlich auch der Eigenkapitalanteil der Gemeinden, welcher jedoch mit einem Kredit auf 20 Jahre finanziert werden muss! Dazu erreichen die jährlichen Rückzahlungsaufwendungen der Gemeinden nun mehr als 43.000 €/a und deshalb musste man nun dieses Angebot der Darlehensverzinsung auf 60.000 € erhöhen, weil man als Gemeinde mit den ursprünglich angebotenen 43.000 € nicht mehr das Auslangen finden würde.

Unseriös ist jedoch, dass im Newsletter Äpfel mit Birnen verglichen werden. So blieb man bei einer großzügigen Abrundung der ursprünglich angenommen Rückzahlungsrate von 30.000 € und im selben Atemzug spricht man nun aber von einer Ausschüttung von 60.000 €! Böse Zungen könnten behaupten, dass man auf diese Weise die Gemeinderäte dumm schlagen möchte? Nein ich glaube daran, dass dies nicht Absicht war, sondern man wird dies mit einem Versehen nachträglich entschuldigen. Aber es sieht auf den ersten Blick ja ganz toll aus, wenn man einen Überling von ca. 30.000 € budgetwirksam als Einnahmen verzeichnen könnte! Ich glaube an den Hausverstand der betroffenen Gemeinderäte und bin deshalb überzeugt, dass sie erkannt haben dass auch die Wasserkraft Sanna GmbH. nichts zu verschenken haben wird!

Wenn man arglistige Täuschungen begehen möchte, so stünde einer solchen Absicht außer einem evtl. strafrechtlichen Tatbestand nichts im Wege. Grundsätzlich kann man hier jeden Betrag auch noch viel weiter nach oben treiben, denn es spielt ohnehin keine Rolle wie hoch dieser Betrag in Aussicht gestellt wird, denn im Kleingedruckten des Finanzierungsmodells ist mit Fußnote versehen der Hinweis darauf zu finden, dass natürlich die Bedienung des Kredits der KW- GmbH (mind. 63 Mio.) vorrangig ist!

Wenn im günstigsten Szenario der Cash Flow gerade die Bedienung dieses Kredits (siehe Expertise von Dr. Pircher) ermöglicht, bleibt nicht einmal der ursprünglich in Aussicht gestellte Betrag von 43.000 € übrig. In diesem Fall bleiben dann die Gemeinden auf deren Kreditraten von mind. ca. 33.000 € (falls die Investitionskosten auch bei 90 Mio. Euro bleiben) sitzen und sie werden sich als ein budgetwirksamer Abgangsposten niederschlagen!

Dann muss jede Gemeinde die notwendigen Ausgaben für kommunale Aufgaben überdenken und wird sich zwangsläufig einschränken müssen! Ist es wirklich die kommunale Aufgabe der Gemeinden, sich an hoch spekulativen Investitionen zu beteiligen? Das Spekulationsverbot lt. einschlägigen und seit 1.1.2014 gültigen Landesgesetz wird wohl auch ignoriert?


3. Gewinnausschüttungen ab 2040 laut einem erstmalig in den Raum gestellten Geschäftsplan


Plötzlich gibt es nun einen Geschäftsplan und das nach 2 Jahren? Ist das eventuell nur eine Umschreibung für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, welche die INFRA nach eigenen Worten (im Hearing mit Dr. Pircher im Landecker GR im Mai) erst nach Erhalt der Errichtungsbewilligung für einen Baubeschluss liefern wollte? Warum wohl erst so spät?

Na klar, bis dahin dürfte sie die Gemeinden ins Boot geholt haben, welche sich vor den Karren spannen lassen sollen. Dann hat man ja die Bewilligung und die Gemeinden werden nicht mehr benötigt und deshalb wird immer wieder betont, dass man auch noch zu diesem Zeitpunkt mit Baubeschluss aussteigen könne! Die Taktik ist doch sonnenklar! Bitte jetzt aussteigen, denn jetzt braucht man euch ja auch nicht mehr! Die erst dann vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung wir den Ausstieg der Gemeinden in jedem Fall erleichtern.

Um einen frühzeitigen Ausstieg, noch vor dem Start der UVP im Jänner 2015 zu verhindern wird im einem kürzlich ergangenen Brief der INFRA an die Gemeinderäte wieder behauptet, dass ab 2040 bis zu 150.000 € an Gewinne für jede beteiligte Gemeinde ausgeschüttet werden können. Basis ist wohl auch wieder dieser nun plötzlich ins Spiel gekommene Geschäftsplan der INFRA? Selbst bei einem von uns errechneten Erlös mit einem Stromhandelspreis von 7 Ct./kWh überschreitet diese „Gewinnausschüttung“ und die Rate für den mind. 63 Mio.- Kredit der KW- GmbH. die Summe des Erlöses und damit werden diese Versprechungen schon auf einfache Weise ad absurdum geführt.

Dafür muss man keine Wirtschaftsexperte sein, sondern man braucht nur ein wenig Hausverstand um diese Widersprüche zu erkennen!


4. Projektkosten haben plötzlich eine sehr große Bandbreite von 85 bis 95 Mio. Euro!


Am 4. 12.2014 zeigten wir im Jägerhof in Zams auf, dass die INFRA in früheren (in ihren ersten Schriftstücken) von 95 Mio. an Investitionskosten sprach. Erst später wurde diese Summe in einer Endfassung des Gemeindefinanzierungsmodells auf 90 Mio. nach unten revidiert! Wohl auch in der Erkenntnis, dass es sich mit einer guten Kennzahl in Bezug auf spezifische Investitionskosten nicht mehr ausgehen wird.

Der Eigenkapitalanteil für die 7 Gemeinden wäre zu hoch geworden, um diesen noch bestreiten zu können. Man hätte dann eine nie haltbare Verzinsung versprechen müssen? Nun steht die Summe von 95 Mio. Euro im öffentlichen Raum und deshalb schreibt man nun von 85 – 95 Mio. Euro an Investitionskosten, um bei Gelegenheit die 90 Mio. Euro als einen Mittelwert begründen zu können.

Später kann man darauf zurück kommen, dass im Dezember 2014 bereits darauf hingewiesen wurde, dass das Projekt auch 95 Mio. kosten könnte. Die üblichen Indexsteigerungen werden am Ende bis zur Inbetriebnahme den Investitionsbedarf nach oben treiben und mind. 110 Mio. Euro werden dann zu Buche schlagen.

Vor dem Spatenstich wird man diese korrigierte Baukostensumme noch etwas höher bekannt geben um 3 Jahre später bei der Eröffnung bekannt geben zu können, dass die Kostenschätzung gehalten oder gar leicht unterschritten wurde! Vergleiche dazu KW- Stanzertal, wo der Investitionsbedarf mit 52 Mio. veranschlagt wurde und nun mit 58 Mio. im Jahr 2015 endabgerechnet sein wird! Wer es nicht glaubt kann es auch hier in einem Artikel vom 14.5.2012 nach lesen.

Im Laufe der Projektentwicklung und mit Beginn dieses Projekts wurde noch zeitgerecht der Bedarf für das KW Stanzertal auf 58 Mio. nach oben geschraubt. Nun kann man behaupten dass das 58 Mio.- Projekt voraussichtlich leicht unterschritten wird. Jede Erhöhung der Investitionskosten bedeutet jedoch höheres Risiko für die Gesellschafter und damit auch für die Gemeinden! Auch das nennt man Schönfärberei und hofft darauf, dass die Leser sich nach 2,5 Jahren sich nicht mehr erinnern werden, was damals an Kosten genannt wurden. Nun ergibt sich eben hier ein nicht mehr so toller Kennwert von 1,12 €/kWh (vorher 1,0 €/kWh). Das selbe Missgeschick dürfte natürlich aus das Sanna- KW mit derzeitigen Kennwert von 1,09 €/kWh ereilen!

Die Schlagzeile der SANNA NEWS 02/2014 kann dann neu tituliert werden in:

Wasserkraft Sanna bringt beteiligten Gemeinden langfristige Belastungen!

5. Großes Interesse von EVU welche bei diesem Wasserkraftwerk einsteigen wollen.

Wenn man im September- Hearing im Landecker Gemeinderat von Seiten INFRA noch keine EVUs nennen konnte und 3 Tage später welche präsentiert, so ist das Interesse bei den möglichen EVUs wohl nicht sonderlich groß gewesen. Dieser Verdacht kann auch damit begründet werden, dass man nach eigenen Zeitplan der INFRA die Mehrheitsgesellschafter schon im Juni präsentieren wollte.

Es stellt sich auch die Frage warum von den Mehrheitsgesellschaftern vom KW- Stanzertal niemand mehr dabei ist, außer die E- Werke Reutte?

Das sind alles Indizien dafür, dass das Interesse wohl nicht so groß war und viele Interessenten wohl auch die Sinnlosigkeit einer Beteiligung erkannt haben. Laut Verbund muss sich ein KW spätestens nach 40 Jahren rentieren. TIWAG- Vorstand Wallnöfer sprach vor Jahren noch von 20 Jahren! Bei einem ähnlichen KW an der Salzach mit 80 Mio. Investitionskosten und 72 GWh RAV würde sich eine Rentabilität erst nach 80 Jahren einstellen.

Siehe Bericht der <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/wirtschaft/sn/artikel/salzburg-ag-neue-daemme-trotz-preistief-130482/">Salzburger Nachrichten</a>und <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://salzburg.orf.at/news/stories/2682899/">ORF Salzburg</a>.

Daraus folgt diese Logik: GF Hr. DI. Hans Bayer hat im Interview für TIROL heute (Sendung vom 14.10.2014) die Wahrheit gesprochen, wenn er dort bekannt gibt, dass es allgemein bekannt sei, dass sich ein solches Kraftwerk in 60 – 80 – 100 Jahre rechnen würde.


6. Stollenspeicher würde 20% Mehrerlöse mit sich bringen


Hier ist wieder so ein merkwürdiger Zahlensturz festzustellen, welchen man mit einem zuschlagenden Druckfehlerteufel bei Gelegenheit wieder entschuldigen wird müssen. Allerdings wird diese Korrektur erst dann folgen, wenn man die Gemeinden im Boot hat!

Mit den eigenen Zahlen der INFRA (findet man auf der Website von Wasserkraft Sanna GmbH) unter <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.wasserkraft-sanna.at/de/kriterienkatalog/">Eigenbewertung nach dem Kriterienkatalog auf Seite 5</a> wird von uns der Nachweis geführt, dass es sich dabei um einen Mehrerlöseffekt von nur 2% statt 20% handelt!

Unsere Berechnung bezieht sich jedoch auf einem Stromhandelspreis von 7 Ct./kWh, welcher somit doppelt so hoch ist, als er derzeit mit durchschnittlich 3,5 Ct./kWh gehandelt wird! Dieser Stollenspeichereffekt wird jedoch nur in einer Zeit schlagend, in welcher zu wenig Wasser zur Verfügung steht (Wintermonate)! Zirka 2 x innert 24 h wird man diesen leer fahren können, um für wenige Stunden sogenannten „Spitzenstrom“ erzeugen zu können.

Die RAV- Anteile dieser Wintermonate ergeben lt. INFRA (siehe Berechnung in der Eigenbewertung) rund 10 GWh an Regelarbeitsvermögen (RAV) und dieses RAV ist somit in den 83 GWH bereits enthalten! Also wird im besten Fall tatsächlich nur die Preisdifferenz zwischen Band- und Spitzenstrom schlagend und dieser Preisunterschied beträgt derzeit zwischen 0,7 bis max. 1 Ct./kWh! Bei 10 GWh Strom aus dem Speicher ergibt sich somit ein Mehrerlös von max. 100.000 €! Bei einem notwendigen Handelspreis von 7 Ct./kWh um den Break Even Point zu erreichen, ergibt sich somit ein max. Erlös von 83 GWh x 0,07 €/kWh = 5,81 Mio. Euro.

Ergibt aufgerundet 2% und nicht 20%!


7. Kritiker sagen, dass das KW nur eine Nutzungsdauer von 30 Jahren hat?


Das ist falsch! Die Kritiker sprechen in diesem Fall von einer Abschreibungsdauer (AfA) und nicht von einer Nutzungsdauer! Natürlich ist eine Nutzungsdauer von 100 Jahren möglich, aber auch nur dann, wenn man nach 40 bis max. 50 Jahre das KW saniert bzw. renoviert und das erfordert wieder mehrstellige Millionenbeträge! Daraus ergibt sich die Logik, dass das KW vorher abgeschrieben sein muss um endlich auch ein Jahrzehnt lang Gewinne zu erwirtschaften, denn sonst kommen die Gesellschafter aus einer Schuldenspirale nicht heraus! Immerhin werden nach 40 bis längstens 50 Jahre wieder Investitionen notwendig um das KW für 100 Jahre am Leben halten zu können!

Natürlich wird die Chance für Gewinne größer, je länger die Abschreibungsdauer angesetzt wird. Die Krux dabei ist, dass sich damit bessere Gewinne errechnen lassen, aber der Fiskus diesbezüglich nicht mitspielt! Mit welcher Begründung sonst, dürfen Gemeinden deren Abwasser- und Trinkwasseranlagen mit ebensolcher langer Lebensdauer (inkl. notwendiger Sanierungen) nur auf 25 Jahre abschreiben? Dieses Faktum sollte eigentlich nicht nur jeden Bürgermeister bekannt sein, sondern auch jedem Gemeinderatsmitglied. So ist es auch angemessen, wenn sich Dr. Pircher einer AfA- Tabelle aus Deutschland bedient, wo Investitionen der öffentlichen Hand innert 30 Jahren abzuschreiben sind!

Immerhin ist die INFRA nun aber von bisher 60 Jahre AfA auf 55 Jahre in ihrem letzten Newsletter zurück gegangen. Haben unsere Einwände eine Spur Umdenken bewirkt? Mehr wird sich wohl nicht ausgegangen sein, damit der noch allseits unbekannte Geschäftsbericht nicht noch schlechtere Erkenntnisse mit sich bringt?

Schließlich will die INFRA mit Inbetriebnahme des KW ihre letzten 10%- Anteile auch noch um 2,5 Mio. Euro verkaufen können! Bis dahin hat sie bereits mehrstellige Millionenbeträge (in Summe aus ihren Verkauf von 40%- Anteile und Planungshonorare nach Honorarordnung) kassiert und die INFRA wird wohl der einzige Gesellschafter sein, welcher hier mit einem satten Gewinn, aber eben rechtzeitig ausgestiegen sein wird. Allein jetzt werden bereits ~ 4,2 Mio. Euro für Vorlaufkosten den E- Werken Reute in Rechnung gestellt, welche die derzeit verbliebenden 6 Gemeinden mit jeweils 175.000 € entsprechend ihrer Anteile (je 4,17%) zu berappen gehabt hätten!


8. 83 GWh pro Jahr wird das KW Strom produzieren, aber nur wenn der Wildwassersport umgebracht wird!


Diese Zahl stimmt nur, wenn man den Wildwassersport ersatzlos umbringt. INFRA- GF DI. Langer gab im Oktober- Hearing im GR Zams immerhin zu, dass jeder Kubikmeter Wasser, welcher für den Wildwassersport abzugeben ist, sehr schmerzlich ist. Die Sanna führt auch in den wasserreichsten Monaten zu wenig Wasser damit beide Wirtschaftszweige nebeneinander existieren können!

Wenn man allerdings die Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf der Sanna umbringt, gehen nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch regionale Wertschöpfungen verloren, welche zu fast 100% in der Region bleiben. Was man vom Sanna- KW nicht behaupten kann, denn 75% der Wertschöpfung fließen zu Hauptgesellschaftern außerhalb der Region ab und nur 25% würden in Summe in derzeit noch 6 Gemeinden bleiben, sofern sie nicht als Gesellschafter verdrängt werden. Allerdings wird auch kein einziger neuer Arbeitsplatz damit geschaffen, was zwar als unglaublich erscheint, aber von den Projektbetreibern bereits bestätigt wurde!

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