Protestaktion in Stanz

Derzeit steigen die Wogen in Stanz wegen der beschlossenen Sperre zweier beliebter Abkürzungen hoch. Wie bereits in den BEZIRKSBLÄTTERN berichtet, hat der Landecker Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einstimmig ein Fahrverbot für den Prandtauer- und Leitenweg beschlossen. Davon ausgenommen sind „Anrainer und einspurige Fahrzeuge“.

In Stanz löste die Entscheidung eine massive Protestaktion aus. Die Stanzer Bevölkerung wurde von Bgm. Alois Miemelauer mittels eines Flugblatts informiert. Zusätzlich wurde eine Unterschriftenaktion gegen das Fahrverbot lanciert. Da die Stanzer keine Parteienstellung haben, ist dies die einzige Möglichkeit. Bis letzten Freitag haben über 60 Prozent der Berechtigten dagegen unterschrieben, verweist Bgm. Miemelauer. „Das ist für uns ein Bomben Erfolg und wir tun unseren Protest damit eindrucksvoll kund“, zeigt sich das Stanzer Gemeindeoberhaupt erfreut. Die Unterschriften werden in Bälde an den Landecker Bürgermeister überreicht.

Die Protestaktion kommt für den Stanzer Bürgermeister aber nicht von ungefähr. „Es betrifft nicht nur die Stanzer und manche Grinner, sondern auch die eigenen Leute, die nicht gefragt wurden“, merkt Bgm. Miemelauer an. Gemeint ist damit die Aufsichtsbeschwerde eine betroffenen Anrainers.

Lange Geschichte
Die Sperrung dieser uralten Verbindungen hat für Bgm. Miemelauer einen fahlen Nachgeschmack. „Die Gemeinde Stanz hält uralte Nutzungsrechte in der heutigen Prandtauersiedlung und es brauchte Bebauungsbeschlüsse. Daher rührt auch der Name Prantauerweg“, weiß Miemelauer.

Zum vorgebrachten Argument, dass die Stanzer Landesstraße bestens ausgebaut ist, schüttelt Bgm. Miemelauer nur den Kopf: „Wenn sich der ganze Abflussverkehr auf die Stanzer Straße verlagert, verschärft sich nur die Verkehrssituation bei der Einmündung in die B 171. Zeitliche Verzögerungen und ein Umweg von rund zwei Kilometern sind die Folge. Nicht zu vergessen ist der Umweltaspekt.“

Gelassenheit in Landeck
„Wir behandeln den Protest auf alle Fälle, aber solange nichts vorliegt können wir auch nichts entscheiden“, entgegnet der Landecker Bgm. Engelbert Stenico.

Für den zuständigen Verkehrsausschuss-Obmann StR Dr. Wolfgang Jörg ist dies ein ganz normaler Vorgang und ein demokratisches Recht. „Wir nehmen dies ganz emotionslos zur Kenntnis. Allerdings weiß ich nicht, was in der Resolution genau drin steht“, betont Jörg. „Die Stadtgemeinde hat das Fahrverbot aufgrund der Steilheit und Ene sowie zur Beruhigung des Schulweges beschlossen. Laut dem Gutachten von Prof. Stickler soll der Verkehr auf höherrangigen Straßen konzentriert werden“, untermauert Jörg die Landecker Position.

Zum Thema Aufsichtsbeschwerde meint Ausschussobmann Jörg, dass die Verordnung erst nach der Prüfung durch das Land in Kraft treten kann: „Wir legen alles vor und es wird sauber und korrekt abgewickelt.“

Kommentar von Othmar Kolp:
Verkehr: Stanz gegen Landeck

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