TIWAG Wasserkraftwerke
Ministerium genehmigt Wasserwirtschaftlichen Rahmenplan (WWRP) Tiroler Oberland trotz mehrerer Gesetzesverstöße

Am 31.03.2014 mit etwas mehr als derzeitig noch gültiger Wintermindestrestwassermenge von 1,0 m³/s. Ohne Wasserkraft würde hier die natürliche winterliche niedrigste Wasserfracht des Inns ca. 10x größer sein und die sommerliche Wasserfracht wäre bis zu 100x mal größer!   | Foto: © by Ing. Günter Kramarcsik
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  • Am 31.03.2014 mit etwas mehr als derzeitig noch gültiger Wintermindestrestwassermenge von 1,0 m³/s. Ohne Wasserkraft würde hier die natürliche winterliche niedrigste Wasserfracht des Inns ca. 10x größer sein und die sommerliche Wasserfracht wäre bis zu 100x mal größer!
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Dem WWRP wird ministerielles öffentliches Interesse eingeräumt. Obwohl die ganze Vorgangsweise gleich mehrfach gegen bestehenden Gesetze verstößt!

Mag sein, dass der Tiroler Minister seinem ÖVP- Parteifreund und Tiroler Landeshauptmann damit einen Gefallen tun will, aber im Wissen, dass diese Verordnung ohnehin unter Anrufung des Verfassungsgerichts bekämpft wird und das Ergebnis zu einer Aufhebung dieser Verordnung führen wird, hat er hier schnell mal den Interessen der TIWAG und unseres Landehauptmanns entsprochen. Danach kann man sich ja bequem an den Entscheidungen des Gerichts abputzen, man hat ja schließlich dafür auch gerichtliche Verfahren in Kauf genommen.

Die Verstöße beginnen damit, dass:

1.) die gesetzliche Auflagefrist nach dem Wasserrechtsgesetz unterschritten wurde,
2.) dass der WWRP dem mehr als 30 Jahre bestehenden Tiroler Naturschutzgesetz widerspricht und nun novelliert werden soll, damit die TIWAG- Projekte auch realisiert werden können. Das nennt man jedoch Anlassgesetzgebung und nicht Novellierung!
3.) ein Tiroler Regierungsbeschluss in Bezug auf Tabustrecken im hintersten Ötztal wird einfach ignoriert und aufgehoben, indem der Minister den Wünschen der TIWAG nachkommt und diesbezüglich eine Korrektur vornimmt.
4.) Darüber hinaus widerspricht der WWRP auch den Vereinbarungen der Alpenkonvention, welche auch das Land Tirol unterfertigt hatte!
5.) Letztlich entspricht die Art und Weise wie hier mit dem WWRP Tiroler Oberland umgegangen wurde nicht den EU- WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) und wird deshalb sicher auch mit einer EU- Beschwerde enden!

Aktuell muss man sich fragen,

a) Ob die neuen Kraftwerke der TIWAG gemäß dem wasserwirtschaftlichen Rahmenplan in Sachen Gewässerökologie auch so falsch geplant und so absurd bewilligt werden wie das GKI, welchem nun nachträglich auch das öffentliche Interesse zugestanden wurde?

b) Ob die TIWAG aus den Belehrungen der unbeugsamen Wiener Sachverständigen in Sachen Ökologie beim GKI nichts gelernt hat und nun einen Fischmordlift in der Runserau errichtet und die Fischer auch künftig für dumm verkaufen wird?
Siehe dazu die letzten 5 Fotos! Ebenso nachfolgendes Video mit dem Titel "Sind unsere Flüsse noch zu Retten?"

c) Ganz abgesehen von den enormen Nachteilen für den Wassersport und den Tourismus, welche im Sinne eines öffentlichen Interesses im UVP für das GKI von den Tiroler Amtssachverständigen ganz einfach vom Tisch gefegt wurden, stellt sich die Frage ob es sich hierbei wiederholen wird?

d) Kann es im öffentlichen Interesse sein, dass man bestehenden Betrieben mit einer 30- jährigen Entwicklung die Betriebsgrundlage völlig entschädigungslos entzieht, wie beim GKI dies der Fall war?

e) Diesbezügliche Einwände wurden mit der Begründung von öffentlichen Interesse vom Tisch gefegt! Also mit einem öffentlichen Interesse, welches erst jetzt (etwas mehr als 1 Woche vor dem offiziellen Spatenstich des GKI) vom zuständigen Ministerium im Rahmen des WWRP nachträglich zugestanden wurde!

Wenn das weiterhin so passiert, so hilft auch das „Nein“ der Stadtgemeinde Landeck zum Sanna- Kraftwerk nur halb so viel, weil die Probleme beim Inn nur noch größer werden, als sie sich auf der Sanna heraus stellten!

Da nützt die Ankündigung dass im Winter künftig 5 m³/s statt 1 m³/s an Wasser im Stadtgebiet von Landeck im Bachbett fließen werden sehr wenig, denn auch im Sommer und im Herbst wird künftig nicht mehr als 5 m³/s an Wasser fließen, wenn nicht ausreichend hohes natürliches Abflussaufkommen vorhanden ist. Beim GKI sollen jedoch 10 m³/s (= dynamisches Restwasser 20% von 50 m³/s natürliches Abflussaufkommen) bzw. 20 m³/s ( = 20% von 100 m³/s) fließen. Im letzten Berichtsjahr 2011 (2012 wird demnächst erscheinen) des hydrographischen Jahrbuches ist die mittlere Jahresabflussmenge 68,6 m³/s des Inns in Prutz! Auch wenn man den veröffentlichten Planunterlagen der TIWAG nicht entnehmen kann, wie viel Wasser in Summe beim Ausbau der 2. Stufe Prutz - Imst und der bestehenden KW- Stufe entnommen werden soll, so darf man annehmen, dass die bestehende Triebwassermenge evtl. verdoppelt werden soll und somit dürften künftig bis zu max. 150 m³/s in 2 Stollen unter dem Venet nach Imst fließen!

Wenn man jedoch das durchschnittliche monatliche Abflussaufkommen des Inns sich ansieht, so wird endgültig klar, warum man auch unbedingt Wasser des Ötztals über das Pitztal und Kaunertal nach Prutz auskehren muss!

Nachfolgende Inn- Abflussmengen wurden 2011 in Prutz verzeichnet:

Mo. 01: 39,6 m³/s = bei 20% Restwasser 7,92 m³/s (Winterrestwasser lt. TIWAG nur 5 m³/s!)
Mo. 02: 44,8 m³/s = bei 20% Restwasser 8,96 m³/s (Winterrestwasser lt. TIWAG nur 5 m³/s!)
Mo. 03: 40,8 m³/s = bei 20% Restwasser 8,16 m³/s (Winterrestwasser lt. TIWAG nur 5 m³/s!)
Mo. 04: 48,1 m³/s = bei 20% Restwasser 9,62 m³/s (Winterrestwasser lt. TIWAG nur 5 m³/s??)
Mo. 05: 96,0 m³/s = bei 20% Restwasser 19,20 m³/s*
Mo. 06:121,0 m³/s = bei 20% Restwasser 24,20 m³/s**
Mo. 07: 94,2 m³/s = bei 20% Restwasser 18,84 m³/s
Mo. 08: 95,9 m³/s = bei 20% Restwasser 19,18 m³/s
Mo. 09: 80,6 m³/s = bei 20% Restwasser 16,12 m³/s
Mo. 10: 65,3 m³/s = bei 20% Restwasser 13,06 m³/s
Mo. 11: 54,4 m³/s = bei 20% Restwasser 10,88 m³/s (Winterrestwasser lt. TIWAG nur 5 m³/s!)
Mo. 12: 41,6 m³/s = bei 20% Restwasser 8,32 m³/s (Winterrestwasser lt. TIWAG nur 5 m³/s!)

* Am 6.5.2014 flossen durch Landeck am Vormittag nur zwischen 0,2 – 0,4 m³/s! Das ist weit weniger als die bisher erlaubte Wintermindestwassermenge von 1m³/s!
** Höchster Wasserstand im Sommer ist künftig weniger als die niederste natürliche Wassermenge des Winters!

Derzeit fließen in Landeck Perjen am 06.11.14 10:45 MW–HW1:
Landeck-Perjen / Inn 769 m ü.A. 317 cm = 77,8 m³/s
Davon ist die Wassermenge der Sanna in Abzug zu bringen am 06.11.14 10:45:
Landeck-Bruggen / Sanna 775 m ü.A. 208 cm = 16,8 m³/s

Ergibt natürliches Abflussaufkommen im Stadtgebiet bis zur Sanna- Einmündung: 61,0 m³/s (20% davon lt. EU- Vorgabe ergäbe 12,2 m³/s, jedoch Winterwassermenge nur 5 m³/s! Warum ??)

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