Das Schlossmuseum erhielt Post vom Finanzamt
(chrr) Beim Erhalt eines Bescheides vom Finanzamt hat man zunächst kein gutes Gefühl.Der Bezirksmuseumsverein Landeck erhielt dieser Tage Post vom Finanzamt Wien.
Der Bescheid des Finanzamtes wurde vom Bezirksmuseumsverein Landeck jedoch bereits sehnlichst erwartet.Spendenbegünstigte Organisationen im Sinne des § 4a EStG 1988 müssen in der Liste auf der Homepage des Finanzministerium namentlich angeführt werden, damit Spenden als Sonderausgabe bzw. Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden können. Auf Antrag des Bezirksmuseumsverein Landeck wurde nun vom Finanzamt Wien, Bundesweite Abteilung Spendenbegünstigungen, per Bescheid mit der Registrierungsnummer MP11041 dieser Status zuerkannt. Von Obmann Christian Rudig und seinem Team wurde diese Entscheidung aus Wien wohlwollend aufgenommen. Spenden (nicht Mitgliedsbeiträge) an den Bezirksmuseumsverein Landeck können daher ab sofort von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass auf dem Überweisungsbeleg das Geburtsdatum und der vollständige Name angeführt sein muss. Die entsprechenden Felder wurden bereits auf den Zahlscheinen der Mitgliedervorschreibungen vorgesehen. Geleistete Spenden an das Museum werden automatisch an das Finanzamt gemeldet. Somit muss der Spender in seiner Steuererklärung keine separaten Angaben machen. Die Spende wird automatisch bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Der Bezirksmuseumsverein Landeck hofft, dass durch die Absetzbarkeit der Spenden der Eine oder Andere zum Mitgliedsbeitrag auch eine Spende überweist.
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