Transitforum: Verkehrslärm reduzieren

hristian Pramsoler (Ampass, A 12), Karin Wilhelm (Grins/Gurnau, Arlberg Schnellstraße), Fritz Gurgiser (Vomp, A 12), Iris Zangerl-Walser (Zirl, A 12, B 171, B 177) und Clemens Franceschinel (Schönberg, A 13). | Foto: Transitforum
  • hristian Pramsoler (Ampass, A 12), Karin Wilhelm (Grins/Gurnau, Arlberg Schnellstraße), Fritz Gurgiser (Vomp, A 12), Iris Zangerl-Walser (Zirl, A 12, B 171, B 177) und Clemens Franceschinel (Schönberg, A 13).
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GRINS. "Gesundheit und Lebensqualität sind keine verhandelbaren Güter", mit diesem Grundsatz kämpfen das Transitforum Austria-Tirol zusammen mit Vertretern aus Grins/Gurnau, Schönberg, Ampass, Vomp und Zirl für ein Programm zur Reduktion von Verkehrlslärm. m"Weil es darum gehen muss, dass das, was für jede Bürgerin und jeden Bürger ungeachtet seiner gesellschaftlichen Stellung gilt, vor allem für die Politik und noch mehr für die Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene gelten MUSS", erklärt Obmann Fritz Gurgiser.
Er fordert die unverzügliche Umsetzung folgenden Drei-Punkte-Programms:
1. Festlegung des Verursacherprinzips – nicht Gemeinden und Länder haben Lärmschutz im Verantwortungsbereich der ASFINAG (Autobahnen/Schnellstraßen) zu finanzieren, diese Maßnahmen sind aus den Vignetten-, Maut- und Roadpricingerlösen zu bezahlen.
2. Erstellung eines gesamtösterreichischen Lärmkatasters für das rund 2.200 km lange Schnellstraßen- und ASFINAG-Autobahnnetz "auf Grundlage gemessener Lärmpegel" anstelle der „gerechneten Lärmpegel", die der Realität nicht entsprechen. "Beim menschlichen Ohr kommen ausschließlich die „gemessenen Lärmpegel" an; nicht niedergerechnete „ASFINAG-Lärmpegel", betont Gurgiser: "10 dB bewirken im sensiblen menschlichen Gehörgang eine Verdoppelung der Lärmbelastung!"
3. Aufhebung und Neufassung der bürger-, gesundheits- und wirtschaftsfeindlichen Dienstanweisung der ASFINAG, damit den Verantwortungsträgern in der ASFINAG die Möglichkeit gegeben wird, den gesetzlich geforderten Lärmschutz nach dem Grundsatz „Pacta sunt servanda“ – 50 dB bei Nacht, 60 dB bei Tag – auf Basis echter, gemessener Lärmpegel zu realisieren.
Das Transitforum weist auch auf die Hanglagen hin, die von Lärmschutzwänden (gilt auch für die Eisenbahn) bisher nicht entlastet wurden.

Viel Verkehrslärm in Grins/Gurnau

In Grins/Gurnau wurden an der S16 Arlberg Schnellstraße von Transitfourm Austria-Tirol 146 Lärmpegelmessungen im Zeitraum März 2015 bis April 2015 durchgeführt. Die Grenzwertüberchreitungen bei Tag ergaben bis + 300 Prozent, bei Nacht bis + 350 Prozent, je nach Standort. Karin Wilhelm fordert Schallschutzfenster für alle Anrainer bzw. dauerhafte Lösung durch Einhausung bzw. Lärmschutzwänden sowie Herstellung der gesetzlichen Grenzwerte von 50 dB/Nacht und 60 dB/Tag zum Schutz der menschlichen Gesundheit.

Verdacht der Körperverletzung

Dauerschallpegel über diesen Grenzwerten stellen nach Ansicht versierter Experten und Praktikern den Verdacht der Körperverletzung dar. "Daher werden wir in den nächsten Wochen eine Sachverhaltsdarstellung mit all den uns bekannten Fakten ausformulieren und in Folge (noch 2016) den Verdacht der Körperverletzung § 83, der schweren Körperverletzung § 84 und der fahrlässigen Körperverletzung § 88 prüfen lassen", so Gurgiser: "Dauerlärm kann auf Grund seiner Folgewirkungen durchaus als Körperverletzung festgestellt werden; als besonders perfide Art von Körperverletzung, die schleichend und über Jahre negativ auf die menschlichen Organe wirkt.

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