Die Schweizer Marktsituation für Wasserkraft kann als Maßstab für Österreichs Wasserkraft Gültigkeit haben!

In der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Sanna- Kraftwerk hat Univ.- Prof. Mag. Dr. Alois Pircher die Daten der INFRA verwendet und einen durchschnittlichen Stromhandelspreis von 4 Cent/kWh angesetzt. Wie aus diesem Diagramm ersichtlich, ist der langjährige Durchschnitt bei 3,9 Cent/kWh.
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  • In der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Sanna- Kraftwerk hat Univ.- Prof. Mag. Dr. Alois Pircher die Daten der INFRA verwendet und einen durchschnittlichen Stromhandelspreis von 4 Cent/kWh angesetzt. Wie aus diesem Diagramm ersichtlich, ist der langjährige Durchschnitt bei 3,9 Cent/kWh.
  • hochgeladen von Günter Kramarcsik

Die Zukunft der Wasserkraft ist in Gefahr, so war es in einem Bericht von AEE Suisse zu lesen! Die Preise an den europäischen Strommärkten sind seit 2008 rückläufig!

Dieser Preiszerfall bleibt nicht ohne Wirkung auf die Wasserkraft. Investitionen werden mangels Wirtschaftlichkeit zurückgestellt. Dauert die Baisse an, können selbst bestehende große Wasserkraftwerke ihre Gestehungskosten nicht mehr decken, was auch den Erhalt und die Erneuerung in Frage stellt.

Angesichts dieser Fakten, stellt man sich die Frage, warum die TIWAG bzw. die INFRA der Meinung ist, dass sich deren Projekte nun rechnen, zumal nach der tiwageigenen Potentialstudie mit Ende des Jahres 2005 damals der Handelspreis für Strom noch bei 6 Ct./kWh lag! Heute liegt er im Mittel bei ca. 3 Ct./kWh und somit um 50% darunter! Im zugehörigen Synthesebericht 2005 kann man lesen, dass viele dieser möglichen Kraftwerken (welche nun Gegenstand des WWRP) beim derzeitigen Handelspreis (gemeint = 2005 mit 6 Ct./kWh) nicht realisierbar sind!
Anmerkung: INFRA blieb hingegen bis heute eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bezüglich des Sanna- Kraftwerks schuldig!

Ursache für das TIWAG- Resultat: eine Realisierung würde nur eine Unwirtschaftlichkeit garantieren. Sollte der Stromhandelspreis deutlich ansteigen, dann würde es Sinn machen, dieses Potential zu nützen. Zwar wurde keine Zahl genannt, aber ein Preis von mehr als 10 Ct./kWh wäre vermutlich notwendig! Stattdessen ist der damalige Preis um 50% gesunken und die Talsohle wird lt. Meinung von EVU- Vorständen (z.B. Verbund), aber auch lt. E- Control frühestens 2015 erreicht. Dann wird sich der Strompreis auf diesem Niveau konsolidieren!

Das Bundesamt für Energie BFE hat die Situation für Neu- und Ausbauten von Wasserkraftwerken untersucht(1).

Die anstehenden Projekte lassen 14.1 Rp./kWh (~ 11,75 Ct./kWh) an Gestehungskosten für den künftigen Wasserkraftstrom erwarten! Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen, dass die nötigen Investitionen für ein zusätzliches Regelarbeitsvermögen von 2,6 TWh unter den geltenden Marktbedingungen nicht kostendeckend getätigt werden können. Die durchschnittlichen, nach Zusatzproduktion gewichteten Gestehungskosten sind mit 14.1 Rp./kWh mehr als doppelt so hoch als die Gestehungskosten bestehender Großwasserkraftanlagen (5 bis 6 Rp./kWh)“, heißt es im erwähnten Bericht.

Der Grund dafür ist, dass das noch zur Verfügung stehende Potential nicht mehr die optimalsten Voraussetzungen bieten. Die besten Standorte für Wasserkraftwerke wurden in der Vergangenheit bereits genutzt. Das trifft dem Grunde nach aber auch auf die Situation in Österreich bzw. Tirol zu!

Um entsprechende Steigerungen des RAV und damit auch mehr Erlöse erzielen zu können bedarf es auch größerer Investitionen. Diese wirken sich sehr nachteilig auf die Stromgestehungskosten aus! Die niederen Stromhandelspreise tun dann ihr übriges dazu, um diese Wasserkraftwerke (sogar langfristig) nicht einmal mehr deren Erhalt finanzieren zu können.

Ein ökonomisches Desaster ist auf Dauer vorprogrammiert! Dieses Desaster werden am Ende die Endverbraucher mit weit über der Inflationsrate liegenden Stromkosten bezahlen müssen und die Abgänge sind von den Steuerzahlern zusätzlich zu finanzieren, denn fast alle nennenswerte und große EVUs sind in öffentlicher Hand (Kommunen, Länder und Bund)!

Die Positionen der AEE SUISSE zu dieser Problematik zeigen deutlich auf, was da in Zukunft auf die Schweizer Steuerzahler und damit auch bei uns in Tirol auf uns zukommen kann!

Um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, schlägt die AEE SUISSE nachfolgende drei Maßnahmen für Neu- und Ausbauten vor:
• Einspeiseprämien für die Zusatzproduktion, gedeckelt bei 15 Rp/kWh (~ 12,5 Ct./kWh) Gesamtvergütung
• Zinsverbilligungen für Investitionen ohne Zusatzproduktion (z. B. Leistungserhöhungen)
• Befristeter Erlass von Wasserzinsen für Neuanlagen(2).

Allein die 6 Projekte der TIWAG welche im „Wasserwirtschaftlichen Rahmenplan Tiroler Oberland“ aufscheinen, verursachen lt. TIWAG- Vorstand Bruno Wallnöfer Investitionskosten von ca. 3.000 Mio. Euro. Lt. WWRP ergibt sich eine RAV- Potential von 1.8 TWh (~ 1,7 Mrd./TWh – vgl. CH = 1,9 Mrd./TWh = + 12%).

Bezogen auf die vom BFE untersuchten Projekte mit 2.6 TWh Zusatzproduktion bei Investitionskosten von 5.942 Mio. CHF (~ 4.950 Mio. Euro) würde dies folgende Kosten verursachen:
• Eine Einspeiseprämie von 0.05 CHF/kWh (~ 4,2 Ct./kWh) verursacht jährliche Kosten von 130 Mio. CHF (~ 108 Mio. Euro).
• Eine Zinsverbilligung von 2 % auf Investitionen von 2.5 Mrd. CHF (~ 2,08 Mrd. Euro) würde 35 Mio. CHF (~ 29,1 Mio. Euro) pro Jahr kosten. (Bei einem üblichen Anteil von Fremdkapital mit 70 %)
• Erlass der Wasserzinsen auf 2.6 TWh Neuanlagen (7 % der aktuellen Stromerzeugung aus Wasserkraft): ca. 37 Mio. CHF/a (30,8 Mio. Euro). Diesen Wasserzins (an die Gemeinden) gibt es in Tirol in dieser Form zwar nicht, aber die Talschaftsverträge der TIWAG sind der Ersatz dafür an die betroffenen Gemeinden.
Daraus resultiert eine jährliche Gesamtbelastung für den Schweizer Endverbraucher bzw. Steuerzahler von ca. 202 Mio. CHF/a oder ca. 168,3 Mio. Euro/a!

Auch wenn in diesem Fall der Wechselkurs einen ungünstigen Einfluss hat und der Wasserzins als Aufwand allenfalls höher anfällt, als die Vergütungen im Rahmen der Talschaftsverträge der TIWAG, so fallen immerhin Kosten für den Tiroler Endverbraucher und damit auch Steuerzahler von ca. 125 Mio. Euro pro Jahr an. Die vorgenannten Schweizer Kosten wurden dabei um ca. 25% wegen der Ungenauigkeiten (Talschaftsvertrag – Wasserzins + Wechselkurs) reduziert. Das bedeutet bei 721.732 Einwohnern (Stand 1.1.2014 lt. Statistik Austria) eine jährliche Prokopfbelastung von mind. 170 €/a!

Das dürfte auch der Grund dafür sein, dass die TIWAG deren Strompreise 2015 nicht um 10% senken wird, wie dies die östlichen Elektroversorgungsunternehmen (EVU) bereits medial angekündigt haben? Auf diese Weise wird die Belastung der Tiroler Endverbraucher bereits teilweise vorweggenommen!

(1) Bundesamt für Energie BFE: Perspektiven für die Großwasserkraft in der Schweiz, Bern 2013
(2) Bei bestehenden Anlagen machen Steuern und Abgaben gegen 50% der Gestehungskosten aus, davon rund 70% bedingt durch den Wasserzins. Alleine der Verzicht auf die per 1.1.2015 fällige Erhöhung des Wasserzins-Maximums um weitere 10% auf 110,-- CHF/KW (~ 90 €/KW) würde bei allen Anlagen für eine gewichtige Entlastung sorgen.

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