2G- oder 3G-Kontrollen
"Es entscheidet immer die Situation vor Ort"

Was ist Nachtgastro, was nicht? So ganz eindeutig vermag das keiner zu sagen. Allerdings: Wo getanzt wird, gilt definitiv 2G. | Foto: bernardbodo - stock.adobe.com
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  • Was ist Nachtgastro, was nicht? So ganz eindeutig vermag das keiner zu sagen. Allerdings: Wo getanzt wird, gilt definitiv 2G.
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Der Ärger über die unterschiedliche Regelung in der Gastro ist groß. Klare Definitionen fehlen. 

LAVANTTAL. Am 1. Juli durfte die Nachtgastronomie wieder aufsperren, wobei dieselben Regeln galten wie für die restliche Gastronomie: Die Gäste mussten getestet, genesen oder geimpft sein und sich registrieren. Doch schon am 22. Juli änderten sich die Vorgaben. Seitdem dürfen Lokale, die zur sogenannten Nachtgastronomie gezählt werden, nur mit einem gültigen negativen PCR-Test oder geimpft betreten werden. Aus der 3G- wurde eine 2G-Regel. Eine bittere Pille für die Club- und Discobetreiber, doch auch viele Gäste sind sich nicht sicher, wo nun welche Regeln gelten. Das liegt unter anderem daran, dass die Definition, was nun tatsächlich als Nachtgastronomie gilt, nicht ganz klar ist.

Bezirkshauptmann Georg Fejan

Definitionssache

Die Wirtschaftskammer definiert Nachtgastronomie für ihre Mitgliedsbetriebe folgendermaßen: „Einrichtungen des Gastgewerbes, in denen (auch aufgrund der üblicherweise nächtlichen Öffnungszeiten) mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden/Gäste zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale." Doch taugt diese Definition? Wir haben Bezirkshauptmann Georg Fejan gefragt. Dieser erklärt: „Die Untescheidung zwischen Nachtgastronomie und ‚normaler‘ Gastronomie ist immer eine Auslegungssache, wobei die erwähnte Durchmischung der Gäste eine bedeutende Rolle spielt. Im Falle einer Kontrolle ist entscheidend, welche Situation wir im Lokal vorfinden.“

Gastwirt hat Verantwortung

Bedeutet: Geht es in einem „normalen“ Gasthaus zu wie in einer Disco, kann auch dieses unter die neue Nachtgastro-Regel fallen – Stichwort Durchmischung. Der Gastwirt hat die Verantwortung, in seinem Lokal für eine Situation zu sorgen, die den Regeln entspricht, die er am Eingang von den Gästen fordert. „Entscheidend ist das Verhalten der Gäste vor Ort. Die Tanzfläche mit Tischen auszustatten, um der 2G-Regelung zu entgehen, wird nicht funktionieren, wenn trotzdem getanzt wird oder große Menschentrauben beisammenstehen.“

Kontrollen kommen

Eine größer angelegte Kontrolle der Nachtgastro gab es in Wolfsberg bisher noch nicht, der Bezirkshauptmann kündigt jedoch bereits Schwerpunktaktionen in Kooperation mit der Polizei in naher Zukunft an. Allgemein stellt er den Lavanttaler Wirten aber ein gutes Zeugnis aus: „Die allermeisten verhalten sich vorbildlich."

Gäste verunsichert

Ein WOCHE-Lokalaugenschein im Wolfsberger Nachtleben zeigte deutlich, dass den Lavanttaler Nachtschwärmern ganz und gar nicht klar ist, in welchem Lokal nun welche Regeln gelten. „Brauche ich hier jetzt einen PCR-Test oder komme ich mit dem Antigentest hinein?“ – eine Frage, die vor allem am ersten Wochenende nach Inkrafttreten neuen Regelungen mehr als einmal gestellt wurde. Auch zeigte sich, dass im Vergleich zu den Wochenenden davor wesentlich weniger Menschen die Lokale bevölkerten.

Seppi und Eva Berglitsch betreiben den Club "First Floor" in Wolfsberg. | Foto: Privat
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"Das ist keine Lösung"

Auch Seppi Berglitsch, Betreiber des Lokals „First Floor“, kann das bestätigen: „Nachdem die 2G-Regelung in Kraft getreten war, mussten wir am ersten Öffnungstag in den ersten drei Stunden bestimmt 60 Leute wegschicken, weil sie keinen PCR-Test hatten“, berichtet der Gastwirt. Der Besucherrückgang beträgt laut Berglitsch zwischen 60 und 80 Prozent. „Wenn das so weitergeht, müssen wir uns überlegen, ob es sich überhaupt auszahlt, aufzusperren.“ Positiv bewertet er die künftig kostenlosen PCR-Tests, „allerdings wird es wohl einige Zeit brauche, bis das zur breiten Masse durchdringt.“ Durch die unterschiedlichen Regelungen sieht Berglitsch eine Wettbewerbsverzerrung: „Diejenigen, die es mit den Kontrollen nicht so genau nehmen, profitieren davon. Wer sich an alle Vorgaben hält, ist im Nachteil. So wie das jetzt läuft, ist das keine Lösung. Die ganze Gastronomie leidet darunter.“

Die Alpenfledermaus im Süden von Wolfsberg

Gleichbehandlung

Seit fünf Jahren leitet Alfred Rieger die „Alpenfledermaus“ im Süden von Wolfsberg. Mit den neuen Regelungen hat er naturgemäß keine Freude: „Als wir mit 1. Juli wieder aufsperren konnten, war das Lokal bestens besucht. Doch die 2G-Regel, die nun gilt, verunsichert die Gäste. Viele bleiben aus.“ Die Notwendigkeit der neuen Regelung sieht Rieger nicht: „Überall sonst gilt der normale Antigen-Test, warum ist das bei uns anders? Bei uns wurde jeder einzelne Gast am Eingang von einem Security-Mitarbeiter kontrolliert. Ebenso werden unsere Mitarbeiter täglich vor dem Dienst getestet. Es ist mir schleierhaft, warum das nicht ausreichen soll und warum nicht alle Lokale gleichbehandelt werden“, meint der Gastronom, der versichert, dass es in seinem Lokal bisher keine einzige Coronainfektion gab. Als Alternative zur strengen 2G-Regel könnte er sich vorstellen, dass die Gäste einen Antigentest vor dem Lokal machen: „Ich habe im Vorhinein sogar 1.000 Tests gekauft, um das zu gewährleisten“, so Rieger.

Hälfte geimpft

Mit den Behörden pflegt Rieger nach eigenen Aussagen ein gutes Verhältnis: „Es wurde bei uns auch kontrolliert und es gab keine Beanstandungen, weil wir uns zu 100 Prozent an die Vorgaben halten.“ Positiv findet er, dass die PCR-Tests mittlerweile kostenlos sind, zuvor musste man dafür bis über 100 Euro hinblättern – ein finanzieller Aufwand, den wohl nur wenige Gäste in Kauf genommen hätten. Von den Besuchern seien geschätzt mehr als die Hälfte bereits geimpft. Bei den Gästen, die dem Lokal die Treue halten, möchte sich Rieger bedanken: „Das freut mich und das ganze Team riesig.“

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