Offiziell registriert
Wir haben 10.186 Schusswaffen im Bezirk Wolfsberg
- Seit dem 1. April 2023 ist der Polizist Erich Darmann als Kommandant bei der Polizeiinspektion Wolfsberg beschäftigt.
- Foto: MeinBezirk.at
- hochgeladen von Corinna Schart
Tausende Schusswaffen sind im Bezirk gemeldet – nicht bei jeder braucht es dafür eine Prüfung der Vorstrafen.
LAVANTTAL. Im Bezirk Wolfsberg sind mit Stand 2024, aktuell 10.186 Schusswaffen offiziell registriert – darunter 6.241 Waffen der Kategorie C, 3.535 der Kategorie B und 408 der verbotenen Kategorie A. Das geht aus aktuellen Zahlen der Bezirkshauptmannschaft (BH) Wolfsberg, Bereich Sicherheitsverwaltung, hervor. Ausgestellt wurden bislang 1.436 Waffenbesitzkarten, 349 Waffenpässe sowie 15 Waffenscheine. „Eine Gesamtanzahl an registrierten Waffenbesitzern könne aber im Programm ZWR (Zentrales Waffenregister) nicht eruiert werden“, heißt es seitens der BH Wolfsberg.
Zunahme nach Pandemie
Die Zahl der ausgestellten Waffenbesitzkarten ist in den vergangenen Jahren grundsätzlich gestiegen - mit einem Höchststand im Jahr 2022 (145 Anträge). 2024 waren es 140. Im Gegensatz dazu waren die Antragszahlen während der Corona-Pandemie (2020 mit 61 und 2021 mit 67) rückläufig. „Die angestiegene Anzahl an Anträgen in den Jahren 2022 bis 2024 könnte auch auf den Ukraine-Krieg und den Ghaza-Konflikt zurückzuführen sein.“ Nach dem Attentat in Villach am 15. Februar habe es im Bezirk Wolfsberg hingegen keine Zunahme an Anträgen gegeben. Die Antragszahlen für Waffenbesitzkarten lagen bei 18 (Jänner) und 17 (Februar).
Keine Strafregisterprüfung
Kategorie C-Waffen sind meldepflichtig. „Dazu zählen Gewehre mit gezogenem Lauf, bei denen man jeden Schuss händisch nachladen muss", erklärt Erich Darmann, Kommandant der Polizeiinspektion Wolfsberg. „Für den Kauf braucht es kein waffenrechtliches Dokument, jedoch gilt eine Abkühlphase von drei Werktagen, bevor die Übergabe durch den Händler erfolgen darf“, so der Kommandant und ergänzt: „Diese Abkühlungsphase soll verhindern, dass jemand in der Hitze des Gefechts zu schnell zur Waffe greift."
Voraussetzungen: Kategorie B
„Für Waffen der Kategorie B ist eine Waffenbesitzkarte vorzuweisen. Die braucht man zumindest mal, um überhaupt eine Waffe besitzen zu dürfen“, erklärt Darmann. „Wenn ich die Waffe führen will, also bei mir tragen – wie etwa bei der Kriminalpolizei – dann brauche ich einen Waffenpass.“ Für den Waffenpass gelten strengere Anforderungen: „Einen Waffenpass erhalten grundsätzlich nur Personen über 21 Jahre, die einen besonderen Nachweis zum Bedarf des Führens von Schusswaffen der Kategorie B erbringen oder auch Personen, die einen bestimmten Beruf (eventuell Geldboten) ausüben und besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Die Entscheidung liegt jedoch bei der Waffenbehörde“, so Darmann. Zusätzlich ist ein psychologisches Gutachten erforderlich, ebenso wie ein Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen: „Das ist eine Schulungsbestätigung eines Waffenhändlers – Umgangssprache: Waffenführerschein.“ Kategorie A umfasst verbotene Waffen – dazu zählen etwa „Halbautomatische Gewehre, Pumpguns, getarnte Schusswaffen z.B. schießender Kugelschreiber, Teleskopschlagstöcke oder generell Waffen die andere Gegenstände vortäuschen“.
Regelmäßige Kontrolle
Um die sichere Verwahrung von Schusswaffen zu gewährleisten, wird auch kontrolliert: „Auf Anordnung der Behörde ist in periodischen Abständen – alle fünf Jahre – eine Überprüfung der sicheren Verwahrung von Waffen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen“, heißt es seitens der BH Wolfsberg, Sicherheitsverwaltung. Von den 140 bewilligten Waffenbesitzkarten im Vorjahr wurden laut der BH Wolfsberg drei nach Überprüfung gemäß § 8 WaffG freiwillig zurückgezogen, drei Dokumente aufgrund mangelnder Verlässlichkeit entzogen, ein Waffenpass abgewiesen und auf acht weitere wurde selbst verzichtet.
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