Lebring
Der „Preis Pirat“ meldet Insolvenz an
Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt: Der „Preis Pirat“, die Firma Günter Hubmann Handels GmbH in Lebring, meldet Insolvenz an. 48 Dienstnehmer und rund 70 Gläubiger betroffen.
Die Passiva betragen ca. EUR 1,3 Mio.
Fortführung nicht beabsichtigt, Unternemensverkauf angestrebt.
Die Firma Günter Hubmann Handels GmbH mit Sitz in Philipsstraße 27, 8403 Lebring hat mit heutigem Tage einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim LG für ZRS Graz eingebracht.
Unternehmensdaten
Im Jahr 2001 wurde von Günter Hubmann ein Handelsbetrieb unter der Marke „Preis-Pirat“ eröffnet, wobei das Warensortiment aus Billigprodukten besteht. In weiterer Folge wurde das Filialnetz auf bis zu 19 Filialen ausgebaut. Zuletzt betrieb man noch 14 Filialen. Sämtliche Filialen wurden angemietet.Nach dem Ableben des Unternehmensgründers wurde das Einzelunternehmen in die nunmehrige insolvente GmbH eingebacht und wird das Unternehmen seither von der Tochter des Unternehmensgründers bzw. von deren Lebensgefährten geführt.
Im Unternehmen sind aktuell 48 Dienstnehmer beschäftigt.
Insolvenzursachen
Als Ursachen der Insolvenz verweist man einerseits auf die massiv steigende Konkurrenzierung in den vergangenen Jahren, wodurch es zu entsprechenden Umsatz- und Ertragsrückgängen gekommen ist. Aufgrund bestehender vertraglicher Bindungen habe man auf diese Situation jedoch nur verzögert reagieren können.Zuletzt haben auch die im Zuge der COVID-19 Beschränkungen verhängten Maßnahmen zu einem geschätzten Umsatzrückgang von ca. EUR 550.000,00 geführt.
Eine Bildung von Reserven sei aufgrund der ohnedies geringen Spannen nicht möglich gewesen.
Die Verbindlichkeiten betragen laut Vermögensaufstellung rund EUR 1.322.000,00, wobei man Lieferanten rund EUR 357.000,00 schuldet, Bankverbindlichkeiten von rund EUR 353.000,00 bestehen und der Rest auf Mietzinsrückstände bzw. Steuer- und Abgabenverbindlichkeiten sowie Dienstnehmeransprüche entfallen.
Die Aktiva beziffert man mit rund EUR 652.000,00, wobei hier der Warenbestand zum Buchwert angesetzt wurde. Hier muss jedoch von einem wesentlichen Wertberichtungsbedarf ausgegangen
werden.
Eine Fortführung des Unternehmens ist grundsätzlich nicht angedacht, eine „kurzfristige“ Fortführung wird jedoch angestrebt, zumal allenfalls eine Gesamtverwertung des Unternehmens möglich sein könnte.Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
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