Hangrutschung am Graßnitzberg
Grüne üben massive Kritik an forstrechtlicher Bewilligung

Foto: JJKucek

Der Grüne Landtagsabgeordnete Lambert Schönleitner bringt jetzt zehn Landtagsfragen an Landesrat Seitinger nach der Hangrutschung am Graßnitzberg ein: „Der steirische Bodenschutz wurde mit Füßen getreten“, so das Fazit des Grünen Mandatars.

„Die Rodung und die Bearbeitung mit schweren Baggern wurden dem Hügel ganz offensichtlich zu viel. Es liegt auf der Hand, dass der einst vorhandene Wald einen wesentlichen Beitrag zur Hangstabilität leistete, den die nackte Erde oder landwirtschaftliche Kulturen nicht bewerkstelligen können“, so Schönleitner: „Der Verlust der zentralen Funktionen des Waldes wurde durch die Behörde bewusst in Kauf genommen und das Sicherheitsrisiko für die darunter liegenden Flächen im Rodungsverfahren falsch bewertet!“

Forstrechtliche Bewilligung im Visier

Ins Visier nimmt Schönleitner die forstrechtliche Bewilligung: Hier war das öffentliche Interesse an der Walderhaltung gegen das ebenfalls öffentliche (!) Interesse an der anderweitigen Nutzung gegeneinander abzuwiegen. „An diesem Punkt stellt sich die Frage: Kann denn die Neuanlage einer Weingartenfläche überhaupt mehr im Interesse der Öffentlichkeit sein, als die Erhaltung einer – noch dazu im Schutzgebiet (Naturpark Südsteirisches Weinland, Weinstraße; Landschatzschutzgebiet) gelegene – Naturwaldfläche? 'Ja, interpretierte die Agrarbezirksbehörde in abenteuerlicher Art und Weise'“, so Schönleitner: „Denn diese weist in einem fachlich höchst problematischen Gutachten explizit darauf hin, dass die Rodung der Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft diene; ja es handle sich um ein agrarwirtschaftliches Interesse im Sinne einer Agrarstrukturverbesserung. Ausgerechnet die Bio-Landwirtschaft wurde hier als Feigenblatt dafür verwendet, die vorhandene Artenvielfalt zu untergraben und die Landschaftsstruktur an dieser Stelle komplett zu verändern!“

Wer kommt für Kosten auf?

„Ergänzend zur offensichtlich mangelhaften Interessenabwägung im Forstrecht leistete sich die Forstbehörde eine weitere Peinlichkeit“, so Schönleitner: „Sie hat die Auflage festgelegt, eine Ersatzaufforstung kilometerweit vom eigentlichen Rodungsstandort vorzunehmen. Das ist im Sinne der Schaffung von Ersatzhabitaten in keiner Weise zweckmäßig!“
Und: Jetzt stellt sich die Frage, wer den entstandenen Schaden nun beheben soll bzw. wer für die enormen Kosten der „Sanierungsarbeiten“ aufkommen soll: „Es kann nicht sein, dass hier die Steuerzahler für das Versagen einer Behörde zur Kasse gebeten werden!“, ist für Schönleitner klar und vermisst eine sachliche Basis.

Die zehn Fragen Schönleitners in der Schriftlichen Anfrage lauten:

1. Wie bewerten Sie angesichts der aufgetretenen Hangrutschung die Entscheidung der Forstbehörde im angeführten forstrechtlichen Verfahren?

2. Wie bewerten Sie angesichts der aufgetretenen Hangrutschung das Gutachten der ihnen unterstellten Agrarbezirksbehörde, wonach das öffentliche Interesse einer „Agrarstrukturverbesserung“ jenes der Erhaltung einer Waldfläche im Ausmaß von gut 2,6 ha überwiegt?

3. Wann und vom wem wurden Sie vom genannten forstrechtlichen Verfahren informiert?

4. Ist man in diesem Verfahren an Sie persönlich herangetreten, um sich für die Erteilung der forstrechtlichen Genehmigung einzusetzen?

5. Hat es bezogen auf den konkreten Fall vor oder während dem Verfahren Kontakt mit dem Projektwerber Ihrerseits gegeben.

6. Haben Sie sich für die Erteilung einer forstrechtlichen Genehmigung persönlich eingesetzt?

7. Wurde das vorliegende Projekt zur behaupteten „Agrarstrukturverbesserung“ mit öffentlichen Mitteln gefördert? Wenn ja, in welcher Höhe?

8. Ist Ihnen als Obmann des Steirischen ÖVP-Bauernbundes bekannt, ob für die Sanierungsarbeiten nach der Hangrutschung Mittel der stark öffentlich finanzierten Landwirtschaftskammer herangezogen werden? Wenn ja, in welcher Höhe?

9. Sind für die Sanierungsarbeiten nach der Hangrutschung Auszahlungen von Mitteln aus dem Katastrophenfonds oder aus anderen Töpfen des Landesbudgets geplant? Wenn ja, in welcher Höhe?

10. Welche Schritte werden Sie setzen, dass derartige Eingriffe in die wertvolle steirische Natur- und Kulturlandschaft in Zukunft unterbunden werden?

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