Fischereiaufsichtsorgane
Neue Fischereiaufseher im Raum Lebring bis Gralla
Im Steiermärkischen Fischereigesetz 2000, welches insgesamt 30 Paragrafen umfasst, fallen zwei in die Kategorie Aussichtspflicht. Gemeint sind die §§ 7 und 8, welche die „Verpflichtung zur Fischereiaufsicht“ und jene zur „Bestellung von Fischereiaufsichtsorganen“ regelt.
LEIBNITZ/GÖSSENDORF. Kürzlich wurden die beiden Gössendorfer Johannes Freitag und Laudrup Marincean in der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz zum Fischereiaufseher mit Wirkung 19. Jänner 2022 vereidigt.
Die beiden Petrijünger, Freitag ist Angestellter in der Fahrzeugindustrie in Graz und Marincean ist Fitnessstudiobetreiber „The Field“ in Fernitz und Gratkorn (Selbstständiger), betreuen und beaufsichtigen das Fischgewässer der Familie Ömer „Gut Rohr“ im Murabschnitt von Lebring bis Gralla, sowie Nebengewässer.
Umfassendes Aufgabengebiet
Unterwiesen wurden die beiden leidenschaftlichen Fischer und jetzt zusätzlich Aufsichtsorgane in den Aufgabenkreisen Rahmenbedingungen der Fischerei in der Steiermark, Steiermärkisches Fischereigesetz, Gewässerökologie, Fischhege, spezielle und allgemeine Fischkunde, Gerätekunde, modernes Angeln, sowie waidgerechte Ausübung des Fischfanges. Schautafeln, Darstellungen von zahlreichen Aufzuchtbecken, Naturteiche, Bäche und Flüsse boten einen Einblick in die interessante Biologie der Fische.
In Zukunft warten auf Johannes Freitag und Laudrup Marincean, die übrigens auch schon ordentliche „Beißer“ an ihren Haken hatten, interessante aber auch verantwortungsvolle Aufgaben.
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