Strukturreform
Sozialhilfeverband Leibnitz läuft mit Jahresende aus
Strukturreform im Anmarsch: Die Sozialhilfeverbände laufen mit Ende 2023 aus. Budgetierung und Verrechnung liegen künftig beim Land. Vor der Auflösung steht damit auch der Sozialhilfeverband Leibnitz.
LEIBNITZ. Seit Jahren haben die Sozialhilfeverbände mit explodierenden Kosten zu kämpfen und die finanziellen Auswüchse machen auch vor dem Sozialhilfeverband (SHV) Leibnitz nicht Halt. Doch hier ist eine gravierende Änderung geplant. Ab 1. Jänner 2024 werden die Agenden an das Land übergehen. Fazit: So wie alle anderen Sozialhilfeverbände soll auch der SHV Leibnitz mit 31.12.2023 aufgelöst werden.
In einigen Verbänden der Steiermark, wie beispielsweise in Voitsberg, kam es bereits mit Jahresbeginn zu Änderungen. Hier übernahm ein neu gegründeter Pflegeverband das Bezirkspflegeheim in Voitsberg. Der Sozialhilfeverband in Leibnitz ist von dieser Maßnahme nicht betroffen.
"Der SHV Leibnitz betreibt keine eigenen Heime mehr und deshalb ist auch die Gründung eines neuen Pflegeverbandes nicht notwendig", informiert Wolfgang Klemencic, Leiter des Sozialreferates der BH Leibnitz. Da das Land die Sozialhilfeverbände in den letzten Jahren in die Planung (z. B. bei der Bewilligung von neuen Pflegeheimen) nicht einbezogen hat, erscheint es konsequent, dass auch die gesamte Budgetierung und Verrechnung in Zukunft über die Landesregierung läuft.
Rechtsgutachten in Auftrag
Der Steirische Gemeindebund-Präsident LAbg. Erwin Dirnberger bringt noch einen weiteren heiklen Punkt ins Spiel: die Angleichung der Hebesätze. Denn derzeit ist es so, dass Gemeinden eines finanzstarken Bezirks im Verhältnis ungleich weniger von ihrem Gemeindebudget in den Sozialhilfeverband einzahlen als Kommunen eines finanzschwachen Bezirks. So liegt der Hebesatz laut Dirnberger für Graz-Umgebung-Gemeinden wie Stiwoll bei unter 20, der für Voitsberg-Gemeinden wie das benachbarte Geistthal-Södingberg bei mehr als 30.
In Leibnitz betrug der Hebesatz im Vorjahr 25,92. "Für das Budget 2023 sind es 23,32", weiß Bürgermeister Reinhold Höflechner, Obmann des Sozialhilfeverbandes Leibnitz. Für die allermeisten Gemeinden der Steiermark wäre ein einheitlicher Hebesatz ein Vorteil.
Daher hat das Land ein Gutachten in dieser Causa beauftragt, um eine allfällige Entscheidung bestmöglich fachlich und rechtlich abzusichern. Auch der Gemeindebund wird gemeinsam mit dem Städtebund noch ein eigenes Gutachten erstellen lassen", sagt Dirnberger.
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